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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1892-01-01 · Heft 3 · p. Seite 341

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1892
Issue
Heft 3
Article
Zur Aufhebung des Leibzolls in Nassau
Date
1892-01-01
Page
Seite 341 (sequence 7)
Language
German
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Silbersiem.- Zur Aufhebung des Leibzolls in Nassau. 341 unterm 21. October 1803 von der Jndenschaft in den neuen fürstlichen Landen, die in Folge des Lüneviller Friedens zur Entschädigung für die verlorenen linksrheinischen Besitzungen an Nassau-Weilburz gekommen waren, der Regierung in Weilöurg überreicht. Dasselbe, das von den Deputirten der Judenschaft Mever Götz und Meyer Lob in Montabaur gezeichnet war, lautet: „Durchlauchtigster Fürst, Gnädigster Fürst und Herr! Seit verschiedenen Jahren hat man angefangen, sich in Deutschland mit der Erleichterung der jüdischen Religionsverwandten auf eine milde Weise zu beschäftigen, und der Genius ler Menschheit war darüber befriedigt, daß fast durchgängig eine Abgabe, bekannt unter der Rubrik Judenleibzoll, abgeschafft wurde, welche für diese Clasfe der Unterthanen Wehl ebenso empfindlich, als mit dem Geiste des Zeitalters contrastirend war. Die ehemals Triersche Judenschaft diesseits des Rheins, welche stets und vorzüglich während dem Laufe des letzten verheerenden Krieges so viele Beweise ihrer ehrfurchtvellften Anhänglichkeit an ihren Fürsten und ihr Vaterland und so mannigfaltiger schwerer Aufopferung bei oft ganz unverhältnißmäßigem Drucke mit Kriegslast gegeben hatte, versuchte es daher schon in den abgewichenen Jahren bei der damaligen höchsten Landesherrschaft eine ähnliche huldvollste Befreiung zu erlangen. Sie bezog sich nicht nur auf die fast in ganz Deutschland erfolgte ähnliche Begünstigung, aus die aus dem überall vorbehaltenen Retorsionsrecht entspringenden Collissionen und auf die bei Passirung jenseitiger jüdischer Unterthanen von denselben verweigert werdenden, die Einnahmen wesentlich vermindernden Abgaben, sondern auch vorzüglich auf den geringen Ertrag dieser Abgabe an und für sicb selbst. Sie bemerkte, daß die vereinigte Juvensckaft schon seit mehreren Jahren blos aus der Ursache diesen Zoll weit über seinen reinen Ertrag gepachtet habe, um dadurch im Stande zu sein, ihre dürftigen reisenden Glaubensgenossen gegen die früherhin nur zu oft eingetretenen Disceptationen christlicher ErHeber zu sichern. Die bestandene kurfürstliche Oberlandes-Commission glaubte inzwischen in dem damaligen Augenblicke vordersamst eine weitere Generalisirung der hierüber vorzüglich durch ein königlich preußisches Edict in Aufnahme gebrachten Befreiungs-Grundsätzs erwarten zu müssen; das Gesuch der untertänigsten Judenschaft wnrds einstweilen äeelinAnäo vorbeschieden und so blieb daher dieser traurige Regalitätszweig bisher in Ausübung.

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