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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1892-01-01 · Heft 3 · p. Seite 340

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1892
Issue
Heft 3
Article
Zur Aufhebung des Leibzolls in Nassau
Date
1892-01-01
Page
Seite 340 (sequence 6)
Language
German
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340 Silberstein: Zur Aushebung des Leibzolls in Nassau. Gegenstand vorgekommen und gut befunden worden, worauf dann nach mehrmaligen Erinnerungen folgende Antwort einging: „Wegen der uns in Vorschlag gebrachten Aushebung des Judenleibzolls haben wir mit mehreren benachbarten Regierungen communicirt und von ihnen Nachricht verlangt, wie sie es hierüber für die Zukunft zu halten gesonnen seien, indem über die Sache, wenn etwas geschehen solle, allgemeine Verfügung für die ganze Gegend getroffen werden muß. Da man nun den Leibzell nach den eingekommenen Antwortschreiben in der Nachbarschaft vor der Hand nicht abzuschaffen willens ist, so finden wir unter diesen Umständen noch zur Zeit ebenfalls billiges Bedenken, solches in hiesigen Landen zu verfügen, welches wir also U. F. G. H. auf dero gefälliges Erinnerungsschreiben vom 28. v. M. in Antwort zu vermelden und denselben zugleich die mit dero ersterem Schreiben vom 12. Dezember v. I. mehrere communicirte Original-Beilagen zu remittiren, auch wegen verspäteter Antwort, welche durch die Verzögerung der benachbarten Regierungen in Einsendung der von ihnen verlangten Nachrichten veranlaßt worden ist, um gütige Entscheidung zu bitten die Ehre haben und denselben im Uebriasn angenehme Dienste zu erweisen stets bereit zu verbleiben. Wiesbaden, den 7. September 1802. Fürstlich Nassau-Saarbrückensche Landesregierung verordnete Präsident, Geheimer DirecLor und Regierungs-Räthe. Rößler." So beschied denn auch die Nassau-Weilburgsche Regierung unterm 28. September 1802 die Bittsteller abschlägig, eineStheils, „weil die agnatische Regiernng zu Wiesbaden und mehrere andere Regierungen nicht zur Aushebung des Jndenleibzolls inclinirten", anderentheils, „da der aus den Cameralactsn erhobenen Nachricht zufolge dieser Leibzoll eine jährliche Rente von 140 Gulden ausmachte", und endlich, „weil die Aufhebung desselben die Überschwemmung des Landes mit ausländischen Juden zum eigenen NachtheiL der inländischen Juden zur Folge haben würde". (!) Auch die Wied-Runlelsche Regierung, die schon früher den Leibzoll in ihrem Lande aufgehoben, wandte sich unterm 26. November 1803 an die Nassau-Weilburg'sche mit dem Ersuchen, den Judenleibzoll wechselseitig für die Juden beider Länder aufzuheben, wie schon einige Jahre Zuvor mit der Nassau-Oranienschen Regierung eine ähnliche Vereinbarung getroffen worden sei. Ein Bittgesuch wegen Aufhebung des Judenleibzolls wurde auch noch

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