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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1892-01-01 · Heft 3 · p. Seite 339

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1892
Issue
Heft 3
Article
Zur Aufhebung des Leibzolls in Nassau
Date
1892-01-01
Page
Seite 339 (sequence 5)
Language
German
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Silberstein: Zur Aufhebung des Leibzolls in Nassau. 339 Mannes, die sich durch Menschenhaß und Entehrung der Menschheit äußern, dem ohnehin so geringen Ertrag des Judenleibzolls gegenüber gestellt, den Vorzug erhalten? Das läßt sich von der bekannten, vorurtheilsfreien, duldsamen, humanen Denkungsart Ew. Hochfürstlichen Durchlaucht nicht denken, und zuverlässig würden wir nicht nöthig gehabt haben, um Hebung jenes Nebels erst zu bitten, wenn nicht langwierige Gewohnheit selbiges weniger auffallend gemacht hätte. Noch würden wir dasselbe Ew. Hochfürstlichen Durchlaucht auch bis jetzt nicht von dieser Seite vorzustellen gewagt haben, wenn nicht bereits beinahe in allen benachbarten Reichslanden, z. B. den Oranien-Nassauischen, Solms - Braunfelsschen, Anhalt - Schaumburgischen, Wied - Runkelschen, Leiningen-Westerburgschen, der größeren Staaten nicht zu gedenken, der Judenleibzoll, wo nicht ganz, doch wenigstens gegen die Länder, welche das Reciproeum gelten lassen, abgeschafft wäre. Durch diese Reciprocität entsteht dann auch für uns ein kleiner, wiewohl kaum nennenswerther pecuniärer Gewinn. Unsere Hauptabsicht ist und bleibt inzwischen die, nicht mehr dem Vieh gleichgestellt und so nach und nach in den Stand gesetzt zu werden, in der Cultur bessere Fortschritte machen und die Achtung Anderer, deren Hohn und Spott wir bisher preisgegeben waren, uns gewinnen zu können. Würden wir drum, worum wir hiermit devotest anstehen, von Ew. Hochfürstlichen Durchlaucht mit der Aufhebung des Judenleibzolls begnadigt, so wird auch die hiesige Stadt Weilburg, in deren Casse ein unbedeutender Theil der befragten Abgabe fällt, darin eine Pflicht und Ehre finden, dem guten Beispiel ihres guten Fürsten und Landesvaters zu folgen. Wir empfehlen uns übrigens zur höchsten landesväterlichen Huld und ersterben in tiefster Ehrfurcht, durchlauchtigster Fürst, gnädigster Fürst und Herr, Ew. Hochfürstlichen Durchlaucht unterthänigster Low Herz, Namens der sämmtlichen Judenschaft der Stadt und des combinirten Amts Weilburg, wie auch des Amts Atzbach." Beide Vorstellungen blieben, so trefflich sie auch die Materie behandelten und mit welcher Wärme sie auch für die Aufhebung des Leibzolls eintraten, erfolglos. Sie wurden von der Nassau-Weilburg'schen Regierung der fürstlichen Regierung zu Wiesbaden mitgetheilt, um von > derselben zu vernehmen, ob und was bei ihr über den in Frage stehenden! Zeilschr. f. d. Gesch. d. Juden i. Deutscht. V. 22 i

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