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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1892-01-01 · Heft 3 · p. Seite 338

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1892
Issue
Heft 3
Article
Zur Aufhebung des Leibzolls in Nassau
Date
1892-01-01
Page
Seite 338 (sequence 4)
Language
German
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338 Silberstein: Zur Aufhebung des Leibzolls in Nassau. Tag mehr empfinden und zu rühmen Ursache haben, stellen wir nun zwar lediglich zur höchsten Beherzigung anHeim, was zur Erleichterung Höchstderoselben unterdrückten Judenschaft, nach dem Vorgange Preußens großen Herrschers, wo eine eigene Commission zur Untersuchung der Gebrechen der jüdischen Verfassung und deren Verbesserung niedergesetzt ist^), aus eigenem innerem Triebe Höchstderoselben edlen und gefühlvollen Herzens gnädigst verfügt werden wolle. Vor der Hand würden wir uns indessen gern begnügen und als einen glücklichen Vorboten einer uns künftig bevorstehenden Erleichterung und Verbesserung unseres bedrängten Zustandes ansehen, wenn wir einstweilen von jener Abgabe befreit würden, womit unsere Vorfahren ihr Leben lösen mußten.^) Mit dieser Auflage, Leib zoll genannt, müssen bis auf den heutigen Tag auch noch wir, sobald wir über die Grenze der Lande Ew. Hochfürftlichen Durchlaucht kommen, auf einer Straße von einigen Stunden an einem Tage unser Dasein oft zwei, drei und mehrere Male bezahlen, um an die Zollstätte zu kommen, sehr oft die beschwerlichsten Umwege machen, dürfen Fußpfade, sollten sie auch noch so bequem sein, sobald sie nicht an den Zollstätten vorbeiführen, ohne in die so schwere Strafe der Zolldefraudation zu verfallen, nicht einschlagen, und können deshalb in Gesellschaft von Christen beinahe gar keine Reise machen. Griechen, Türken und Heiden wandern die nämlichen Wege, frei von dieser Abgabe. Nur Juden bleiben derselben unterworfen, weil sie Gott nach der Art und Weise verehren und anbeten, wie ihre Eltern sie es lehrten. Außer den Leibern der Juden wird der Zoll blos noch von einigen Viehgattungen, und dies zwar bei Weitem nicht von allen, erhoben. Die Regierungen der Staaten setzen uns dadurch in Wahrheit dem Viehe gleich. Ist es daher auch wohl zu verwundern, wenn der große Haufe das Nämliche thut, der nach den Oberen sich richtet? Sollten wohl die dadurch fortwährend im Schwünge erhaltenen Vorurtheile des gemeinen ') Es ist hier die in Folge einer Petition der Aeltesten der israelitischen Gemeinde in Berlin vom 6. Februar 1787 eingesetzten Commission zur Reform des Judenwesens gemeint, der die Generaldeputirten der sämmtlichen jüdischen Colonien einen Abriß ihres politischen Zustandes und ihre hieraus hervorgehenden Desiderien vorzulegen hatten. (Vgl. Ludwig Geiger, Geschichte der Juden in Berlin S. 132 u. flg. u. Anmerkungen hierzu S. 160 u. flg.) Wir erkennen, wie sehr die Augen der Juden in und außer Preußen auf diese Commission und deren Thätigkeit gerichtet waren. ') Eine eigenthümliche Auffassung, wonach der Leibzoll statt als eine Abgabe für den Durchgang durch ein fremdes Territorium oder als Handelsgeleit, als eine Art Loslösung angesehen wird. (Vgl. Sil der stein, Der Judenleibzoll und seine Aufhebung in Nassau in Allgemeine Zeitung des Iudenthums, Ihrgg. 1890, Nr. 38.)

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