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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1892-01-01 · Heft 3 · p. Seite 336

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1892
Issue
Heft 3
Article
Zur Aufhebung des Leibzolls in Nassau
Date
1892-01-01
Page
Seite 336 (sequence 2)
Language
German
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336 Silberstein: Zur Aufhebung des Leibzolls in Nassau. Wirklich ist diese Aufforderung auch nicht ohne Wirkung gewesen, indem schon in unseren deutschen Reichslanden dieselben Grundsätze zur Ehre der Aufklärung von der höchsten Behörde öffentlich bekannt und in Ausübung gebracht worden sind. Namentlich geschah es bei unseren Nachbarn, den Oranien-Nassauern u. m. A., indem durch eine Bekanntmachung vom 21. Januar d. I. die fürstliche Landesregierung zu Dillenburg verkündet, daß im Gefolge eines gnädigsten Post-Rescripts Sr. Hoheit vom 1V. desselben Monats der Judenleibzoll nicht nur für die inländischen Juden, sondern auch für alle fremden aufgehoben sein solle, in deren Heimath nemlich das Reciprocum gegen die Oranischen beobachtet wird. Ich bin weit entfernt, es in Abrede zu stellen, daß die Einführung des Judenleibzolls in jenen Zeiten der Barbarei und des Religionsfanatismus nicht n'öthig und zweckmäßig gewesen wäre, in jenen traurigen Zeiten, wo die meisten Christen es für verdienstlich hielten, den Juden um seiner Religion willen zu verfolgen. Aber in unseren Tagen, in denen dies Gottlob nicht mehr der Fall ist, sollte doch mit der Ursache auch die Wirkung wegfallen, diese nicht mehr an jene erinnern und man einer beträchtlichen Anzahl von wirklichen Unterthanen die Schmach ersparen, ihren Leib gleich dem Vieh verzollen zu müssen. Ueberzeugt von den fürtrefflichen Gesinnungen Ew. Hochsürstlichen Durchlaucht gegen alle Ihre Unterthanen, auf welche Art sie auch ihrem Schöpfer dienen mögen, und beherzt durch die schönen Beweise, welche wir Alle darüber in tiefster Untertänigkeit und lnwerbrüchlichüer Ergebenheit dankbarlichst verehren, wage ich cs. Ew. Hochfürstliche Durchlaucht mich hiermit zu Füßen zu legen und unterthanigst dehmüttgst zu bitten: durch eine der Oranien-Nassauischen ähnliche höchste Verord^ nung den Leibzoll für in- und ausländische Juden in den hiesigen Landen abzuschaffen und allergnädigst zu erlauben, daß dieselbe auch durch die Zeitungen bekannt gemacht werden dürfe. Die gnädigste Gewährung meiner untertänigsten Bitte wird von uns Allen und unseren Religionsverwandteu aller Länder in der tiefsten Ehrfurcht und mit dem innigsten Danke verehrt und von Kindeskindern noch gepriesen werden. Ich beharre übrigens in der tiefsten Unterthänigkeit Ew. Hochfürstlichen Durchlaucht Hachenburg, 13. Oktober 1801. unterthänig treuester H. Trucker, Syndicus der gesammten Judenschaft des hiesigen Landes."

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