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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1892-01-01 · Heft 3 · p. 335

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1892
Issue
Heft 3
Article
Zur Aufhebung des Leibzolls in Nassau
Date
1892-01-01
Page
335 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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Zur Aufhebung des LeibMs in Nassau. Ein Nachtrag. Von M. Silberstein-Wiesbaden. Bald nachdem wir der Beseitigung des Judenleibzolls in Nassau (-Usingen) eine eingehende Monographie in diesen Blättern (Band V, Seite 126—145), gewidmet, sind wir in den Stand gesetzt worden, an der Hand eines reichen archivalischen Materials die Bestrebungen zur Aufhebung dieser schmachwürdigen Abgabe auch in Nassau-Weilburz darstellen und den Antheil nachweisen zu können, den neben dem unermüdlichen, für das Wohl seiner Glaubensgenossen unausgesetzt thätigen Wolf Breidenbach auch andere treffliche Männer in diesem Landestheile hieran genommen haben. Unterm 13. Oktober 1801 wendet sich der Finanzrath H. Drucker, Syndikus der Judenschast des Fürstenthums Nassau-Sayn, an die Fürstin Jsabella und den Fürsten Friedrich Wilhelm von Nassau mit folgender Eingabe: „So sehr Religions-Toleranz in der letzten Hälfte des abgewichenen Jahrhunderts unter den drückenden Mißbräuchen aufräumte, welche die Finsterniß und der Aberglaube voriger Zeiten bis in unser Zeitalter gebracht hatte, so wohlthätig ihre Wirkungen in allen aufgeklärten Staaten für die Bürger aller Religionsparteien waren, sie vermochte doch nicht jenes Kind des Religionsverfolgungs-Geistes, das unter dem Namen Judenleibzoll bekannt ist, aus dem Wege zu schaffen. Es wurde an der Hand des Herkommens und der Gleichgültigkeit in dieses Jahrhundert herübergeführt und würde vielleicht noch lange über sein Recht, in den Strahlen der Aufklärung wandeln zu dürfen, ungefragt geblieben sein, wenn nicht gerade beim Schluß des Jahrhunderts in einigen großen Staaten seine Befugniß dazu in gerechte Zweifel gezogen, es in die Nacht, woraus es gekommen, zurückgewiesen und in denselben für alle darin wohnenden Juden der Leibzoll abgeschafft, ja auch allen fremden Juden eine gleiche Wohlthat verheißen worden wäre, deren Obrigkeiten den Juden jener Staaten eben dieselbe angedeihen lassen würden und endlich hierdurch zu einer allgemeinen Abschaffung des Judenleibzolls durch solches Beispiel aufzufordern.

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