Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1892
- Issue
- Heft 3
- Article
- Aus Straßburger Judenakten
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 322 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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322 Breßlau: Aus Straßburger Judenakten. Schrift in Straßburg zu veranstalten. Das bittet er den Rath nicht zu dulden: er wiederholt, daß er jederzeit bereit sei, gegen Luther oder wer sich dessen unterziehen wolle mündlich und auch schriftlich seine Glaubensgenossen zu verantworten; er bittet sie nicht ungeh'ört aus eines einzigen Menschen Anzeige hin zu verurtheilen. Als die Bittschrift im Rath vorgetragen wurde, ward dort berichtet, der Pfarrer von Hochfelden habe bereits gepredigt, man solle die Juden totschlagen. Diese praktische Consequenz aus Luthers Lehre ziehen zu lassen war der Rath nicht gewillt^). Der Beschluß war gnädig: man ließ Issel sagen, der Rath wolle sich der Sache erkundigen und aller Gebühr halten. Man solle feststellen, wer der Drucker sei, der es drucken wollte, solle das Büchlein ihm abfordern und den Druck verhindern. Den Predigern solle verboten werden, Aufruhr zu predigen, Äe Obrigkeit wisse sich wohl zu halten'. Zwei Monate darauf, als der ^Schem hamphoras' erschienen war, folgte eine neue EingabeJosels, datirt ^vom 10. Tag des 11. Monats im Jahre, wie wir Juden zählen 5303 seit Erschaffung der Welt' Die sehr lange Supplik klagt abermals, daß man im gemeinen Volk sage und rühme, wer einen Juden an Leib oder Gut beschädige, dem werde verziehen, denn Doctor Martin Luther habe solche Meinung in seinem Druck ausgehen lassen und zu predigen befohlen. Es folgen weitläufige Auseinandersetzungen über die Vorgänge von 1537 und 1530 und eine ausführliche Verteidigung der Juden gegen die neueren Angriffe Luthers. Schon seien in Meißen und Braunschweig in Folge von Luthers Schriften Unruhen gegen die Juden ausgebrochen und diese an vielen Orten hart beschwert, verjagt und an Leib und Gut beschädigt. Darum bittet Josel den Rath <von wegen armer gemeiner Jüdischheil' sich bei den Fürsten von Sachsen und Hessen und den anderen (Schmalkaldischen) Bundesgenossen für die Juden zu verwenden und sie vor weiterer Bedrückung zu schützen. Wenn ') Rathsprotokoll vom 28. Mai 1543. 2) Unter der Uebeischrist ^Voiei la. lettre gu'LI . . 6crivit a ce 8uM' druckt Scheid Revue XIII, 83 einige wenige cmö dem Zusammenhang gerissene Sätze des Briefes in völlig entstellter französischer Übersetzung. Ganze Sätze darin sind aber erfunden. Davon daß Josel etwas gegen Luther veröffentlichen wolle, aber dem Räch vorher die 'exreuve' vorlegen werde, steht in der Eingabe kein Wort. Scheid hat das lediglich aus dem mißverstandenen Beschluß des Raths geschlossen, (s. unten S. 323 N. 1) den er in diesem Fall kennt, weil er in äorso der Eingabe geschrieben ist: was er so schloß, hat er in den Text der Supplik hinein interpolirt. ») Daß ist der 11. Juli 1543. Die Schrift ist also, wie sich aus dem Präsentationsvermerk ergiebt, dem Rath noch an demselben Tage vorgelegt, von welchem sie datirt ist.