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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1892-01-01 · Heft 3 · p. Seite 317

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1892
Issue
Heft 3
Article
Aus Straßburger Judenakten
Date
1892-01-01
Page
Seite 317 (sequence 11)
Language
German
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Breßlau: Aus Straßbucger Judenakten. 317 des Kurfürsten von Sachsen und des Landgrafen Philipp auf die Vermittlung der Kurfürsten von Pfalz und Brandenburg mit dem Kaiser das Abkommen trafen, das unter dem Namen des Frankfurter AnstandeS bekannt ist. Auf diesem Frankfurter Tage nun fand sich auch Josel von Rosheim ein, und wie vor neun Jahren in Augsburg, so gelang es ihm auch hier durchzusetzen, daß neben den großen Fragen der Zeit, welche Kaiser und Reich aufs lebhafteste beschäftigten, auch die Angelegenheiten der Juden in Erörterung gezogen wurden. Er selbst berichtet in seinen Memoiren über diese Vorgänge; nachdem er erzählt hat, daß er seine Briefe dem Kurfürsten von Sachsen nicht eher habe vorlegen können, als bis dieser mit anderen Fürsten nach Frankfurt kam, fährt er fort: ^) „Insbesondere der Fürst von Brandenburg beabsichtigte ebenfalls alle Juden zu vertreiben; und in Folge der Disputationen, die ich hatte vor vielen Gelehrten der anderen Nationen, um sie zurecht zu weisen gegen die Worte von Luther und Bucer und seinem Anhang aus dem Wortlaut unserer heiligen Lehre, dankten sie mir für die Segenssprüche. Und da geschah uns nun Wunder über Wunder. Es wurde offenbar allen und jenem Markgrafen Joachim 2), daß alle jene Leute, die verbrannt wurden zu Lebzeiten seines Vaters im Jahre 1510, 38 jüdische Seelen, daß die durch Lügen und Verleumdungen verbrannt worden sind. Denn der Dieb nahm schon zurück sein lügenhaftes Bekenntnis, und der Feind, nämlich der Bischofs), befahl dem Priester das Bekenntnis des Diebes dem Fürsten nicht mitzutheilen. Darum kamen die Fürsten von ihrer Ansicht zurück, um ihnen wieder festen Fuß in ihren Landen zu gewähren. Und bis heute noch bleibt der Fürst Joachim bei seiner Meinung. Aber Sachsen kam zurück von seiner Versicherung und hat uns sehr böses gethan, um uns vogelfrei zu machen. Darum hat er (Gott) ihn abgesetzt, daß er seinen Lohn bekommt. Gelobt ist Gott, der Rache für sein Volk nimmt". Die thatsächlichen Angaben, die Josel in seinen Memoiren macht, erweisen sich, soweit wir sie mit Hilfe anderer Quellen nachzuprüfen ver- ') Auch hier folge ich der Übersetzung des Herrn vr. Landauer. 2) Der hebräische Text hat hier: i^l'. Statt 12 ist offenbar (v) zu lesen. Weiter unten ist der Name O^l^ geschrieben. 3) Hebr. ^O^lNN, Hv^cüv; Kracauer versteht darunter wohl mit Recht den Bischof. Gemeint ist Hieronymus von Brandenburg, der den vielberufenen Proceß gegen den Bernauer Kesselflicker Paul Fromm wegen Hostiendiebstahles im Jahre 1510 einleitete (vgl. darüber zuletzt Holtze, Forschungen zur brandenburgischen und preußischen Gesch. NI, 59 ff. und Sello, ebenda IV, 121 ff.) und dessen Delegirter dem Diebe auf der Folter das Bekenntnis abgepreßt hatte, eine der gestohlenen Hostien dem Juden Salomo zur Verübung von Sacrilegien verkaust zu haben.

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