Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1892
- Issue
- Heft 3
- Article
- Aus Straßburger Judenakten
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 315 (sequence 9)
- Language
- German
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Breßlau: Aus Straßburger Judenakten. 315 Im nächsten Jahre (1538) erschien Luthers Schrift Wrief wider die Sabbather an einen guten Freund', ein heftiger Angriff gegen die Juden, die des Reformators Hoffnungen getäuscht hatten. Im Herbst des Jahres war Bucer in Wittenberg bei Luther. Ob das Gespräch hier auch auf die Frage, wie die Juden Deutschlands zu behandeln seien — Gedanken die in dieser Zeit offenbar Luther mehrfach beschäftigten — gekommen ist, lasse ich dahingestellt; gewiß ist, daß zu Ende des Jahres auch Bucer eine Haltung den Juden gegenüber einnahm, die von derjenigen Gesinnung, auf welche man aus Capito's Brief vom April 1537 schließen darf, doch wesentlich verschieden ist. Eine Veranlassung, seinen Standpunkt zu dieser Frage klarzustellen, gaben dem Straßburger Prediger die Vorgänge in Hessens. Hier kam es gegen Ende des Jahres zu Erörterungen über die Art, wie die Juden von Staatswegen zu behandeln seien. Ein dem Landgrafen Philipp übergebener Vorschlag ^wie die Juden zu dulden sein sollten' ^) war von diesem Bucer und sechs hessischen Prädicanten zur Begutachtung vorgelegt und von ihnen mit einem überaus harten Nachschlagt) beantwortet worden. Die Geistlichen waren der Ansicht, daß es im Princip das nützlichste und beste wäre, die Juden, welche lediglich darauf ausgingen die Christen zu betrügen, gänzlich des Landes zu verweisen. Wolle man sie aber in Hessen serner dulden, so sei das 'mit Gott' nur unter Bedingungen zulässig, die von dem den Gutachtern unterbreiteten Vorschlag sehr wesentlich abwichen. Sie dürften keine neuen Synagogen bauen. Sie müßten eidlich versprechen, sich nur nach dem Gesetz Moses und der Propheten, aber nicht nach dem Talmud zu halten. Nicht nur der Wucher, sondern jeglicher Kaufmannshandel solle ihnen gänzlich verboten sein. Auch sei ihnen kein sauberes und gwinnliches' Handwerk zu verstatten; sie seien vielmehr nur zu den mühseligsten nung der Anwesenheit des Kurfürsten von Brandenburg außer Zweifel stellt. Vgl. auch Beilage 3 zu Anfang. ») Vgl. zum folgenden Lenz. Briefwechsel Landgraf Philipps mit Bucer I, 55 ff. 2) Abgedruckt in der Broschüre Bucers «Von den Juden. Ob vnd wie die under den Christen zu halten sind' u. s. tv. (Straßburg 1539). Lenz S. 55 nimmt an, daß diese 7 Artikel von den Juden selbst dem Landgrafen übergeben seien, und ein Ausdruck in dem gleich zu erwähnenden Gutachten der Prädicanten spricht unbedingt dafür, daß die letzteren das geglaubt haben. Aber sollten die Juden selbst wirklich den Vorschlag gemacht haben, den der 6. Artikel formuliert, ^Sollen inn die predig (d. h. die zur Bekehrung der Juden angeordneten christlichen Predigten) gehen'? — Den 3. Artikel verstehe ich anders als Lenz; er besagt nicht, daß die Juden Geld zu zwei, drei oder mehr Procent ansleihen sollen, sondern daß sie einen Gulden, zwei, drei oder mehr ausleihen dürfen. Der Zinsfuß wird nicht bestimmt, sondern dem Ermessen (der billigen ^wirderung') der Amtsknechte oder des Raths anheimgestellt. s) Gedruckt in derselben Broschüre S. A. 2 und folgende.