Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1892
- Issue
- Heft 2
- Article
- Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüdische Dinge
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 211 (sequence 18)
- Language
- German
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Schnapper-Arndt: Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüd. Dinge. 211 Die von der Specialcommission ausgehenden, relativ sonach nicht illiberalen Vorschläge erregten indeß sofort bei Seeger lebhaften Anstoß, und der Bericht der Generalcommission über die Monita des Senats (oben IV, 209) trat vollends mit entschiedenem Widerstand gegen sie auf. Der Specereihandel solle, so erachtete man, nicht nur äetail, sondern auch en Aros verboten sein, ebenso der Wein-, Frucht- und Brennholzhandel, endlich auch der Commisstons- und Speditionshandel. Eventuell sollten diese Handelzweige nur durch solche Firmen vergünstigungsweise ausgeübt werden dürfen, die ordentlich eingerichtete Handlungen besäßen und im Rufe der Rechtschaffenheit stünden. Zur Rechtfertigung wurde angeführt, daß der christliche Handelsstand das ausschließliche Recht auf den Specereihandel durch reichsrechtliche Judikate erfochten habe und daß durch das uneingeschränkte Eindringen der Juden in diese Branche sowohl wie in den Wein-, Frucht- und Holzhandel die christlichen Handelsleute um ihre Nahrung gebracht werden würden; daß ferner bei dem unter der Judenschaft noch größtentheils herrschenden Mangel an Rechtlichkeit bei dem Debit dieser nochwendigen Lebensbedürfnisse Verfälschung mancherlei Art und Bewucherung des Publikums zu befürchten sei. Endlich möchte der Speditionshandel (wie auch der Senat bemerke), bei Zulassung der Juden zum größten Nachtheil der öffentlichen Einnahmen gänzlich aus der Stadt verdrängt werden „indem nur der Bürger seine Vaterstadt hier erkenne und liebe, der Jude aber, als bloßer Weltbürger in hiesiger Stadt nie sein Vaterland sehen, mithin auch aus entgegengesetzten Grundsätzen nur seinen Vortheil allein, nicht jenen der hiesigen Stadt berücksichtigen, vielmehr selbst solcher, zum Besten der Nachbarschaft Schaden zufügen und seine Lxeäitioveii oder OoiQmisslonsii über die benachbarten Orte leiten werde, sobald er auch nur einen geringen Vortheil zu finden oder etwa durch irgend eine Versagung seiner keine Grenzen kennenden Wünsche sich für gekränkt erachten würde" ^). Den obengedachten Einwendungen gegenüber hielt sich Eberstein vergleichsweise sehr tapfer. Unter anderm sagt er das Folgende: „Ein jeder unredlicher und gewinnsüchtiger Handelsmann, er sey Jude „oder Christ, wird sich Verfälschungen von Specerey-Waaren und Weinen „erlauben. Das Glaubensbekenntniß thut nichts hinzu noch davon. Es giebt „Juden in Frankfurt, welche, da sie bisher in der Stadt mit Wein nicht han- „deln dursten, zum großen Nachtheil der intraÄerl sehr ansehnliche Weinlager „in Höchst haben, große Geschäfte machen und gute und reine Weine liefern: „indeßen daß mehrere christliche Handelsleute in Frankfurt nicht nur im Verdacht stehen, sondern überwiesen sind, daß sie Verfälscher und Vergifter ihrer „Kunden sind. Das Haus L.......^ ^^n hat Gott weis wie viele „Leute auf dem Gewissen, die es durch den Bleh-Zucker in die Ewigkeit sxeäirt „hat. — Und jene Kaufleuthe, bey welchen die Polizey im Sommer dieses „Jahres gefärbtes rothes Gebräu statt Weins unter Siegel gelegt, und auß „der Statt geschafft hat, sind alle Christen; nicht ein beschnittener Jude unter „ihnen. — t) 1. c. Vol. I, No. 20. 2) Name hier im Abdruck weggelassen. Zeitschr. f. d. Gesch. d. Juden i. Deutscht. V. 14