Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1892
- Issue
- Heft 2
- Article
- Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüdische Dinge
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 209 (sequence 16)
- Language
- German
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Schnapper-Arndt: Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüd. Dinge. 209 3. Die Zulassung der Juden zum Betrieb von Fabriken und Manufacturen. Die Bestimmungen des Z 116 ^) hatten zu den wenigen gehört, welche auch Sceger einer Aenderung in liberalem Sinne dringend bedürftig erschienen waren. Durch die Beschränkung des Fabrikanten auf jüdische Arbeiter, hatte Jener zu bedenken gegeben, möchte die Erreichung des erstrebten Zwecks großenteils vereitelt werden, denn es würde ohne Zweifel an jüdischen Subjekten, welche sowohl die Fähigkeiten als den Willen hätten, in Fabriken zu arbeiten, mangeln. (Der analoge Einwand wäre schon gegenüber Z 109 am Platze gewesen!) Eberstein erwiderte, daß die angegriffene Klausel auf Erinnern seiner Mitarbeiter eingerückt worden sei. Die Gründe, welche er anführt, geben ein charakteristisches Beispiel ab für jene bei Abfassung der Stättigkeit so merkwürdige Verquickung egoistischer Motive mit erzieherischen, in Selbsttäuschung über jene in den Vordergrund gedrängten, Erwägungen. „Sie „besorgten", sagt Eberstein von seinen Mitarbeitern, „daß jüdische Lutrs- „preueurZ die besten christlichen Arbeiter aus christlichen Fabriquen namentlich „den Tabaks Fabriquen debouchiren und so jene ruiniren möchten. Sodann „ist auch nicht zu miskennen, daß wenn den Juden unbeschränkte Freiheit „gelassen wird, auch christliche Arbeiter zu gebrauchen, sie selten oder gar „niemals Hand anlegen werden, wodurch der Zweck, Gewöhnung dieser Nation „an Arbeit, welche sie nähren und bilden kann, ganz vereitelt werden würde". Man möge, meinte er weiterhin, einen Mittelweg einschlagen. Zunächst solle nur ein Drittel der Arbeiter in jüdischen Fabriken Juden sein müssen; nach Ablauf von 5 Jahren würden sich eher jüdische Arbeiter herangebildet haben können: dann möge man verlangen, daß zwar nicht alle Arbeiten in den gedachten Fabriken, wohl aber die Hälfte derselben Juden seien. Den Beklemmungen der Tabaksfabrikanten zu begegnen schlug Eberstein einige Bestimmungen vor, welche den Uebenritt aus städtischen christlichen Fabriken in jüdische erschweren sollten. Dalberg indeß verwarf sowohl Seegers Einspruch wie Ebersteins Vermittlung. „Nanet bey der Bestimmung wegen der bedenklichen Folgen und sind DwineutiLLimuZ entschlossen Juden zu Fabrickeu in Frankreich bilden zu lassen und sie darinn zu unterstützen" — lautet das Jnskript zu Ebersteins Gutachten. Ausführlicher heißt es in dem Reskript ^ovtaiuedleau 7. October 1807: „Sind wir Willens es lediglich bey dem Terte des Entwurfs, wegen „Haltung blos jüdischer Arbeiter in jüdischen Fabricken zu belassen; da wir „überzeugt sind, daß ansonsten der Zweck der Bildung der Juden zu Fabrikanten verfehlt, und gelegenheit zur Verführung der vorzüglichsten arbeiter „aus christlichen Fabricken gegeben werden würde, sobald ihnen die Haltung „christlicher Arbeiter zugestanden werden wollte. — „Um diese Bildung der Juden zu Fabrikanten zu befördern, und um „zugleich dem aus dem Geiste der Innungen in Deutschland entspringenden t) S. Bd. IV, S. 264 d. Ztschrft.