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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1892-01-01 · Heft 2 · p. Seite 204

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1892
Issue
Heft 2
Article
Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüdische Dinge
Date
1892-01-01
Page
Seite 204 (sequence 11)
Language
German
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204 Neue Mitteilungen. 22 000 fl. bekanntlich mit dem zwanzigfachen Betrag, mit 440000 fl. los^). 150000 Gulden zahlte sie sofort, während sie zur Abzahlung des Restes eine Anleihe aufnahm, die erst 1863 völlig getilgt war 2). Zn den Zinsen, welche die Gemeinde aus dieser Anleihe entrichten mußte, spukten also die alten Abgaben immer noch fort und erst mit dem letzten, vor noch nicht 30 Jahren gezahlten Coupon hat der Geist der uralten Malvasiersuppen, Paßgelder, Nachtgelder, Trinkgelder, Meßgelder u. s. s. iu lnümtura endlich Ruhe gefunden. )5 55 Einer kuriosen, in den Mai 1810 fallenden, Episode mag in diesem Zusammenhange kurz gedacht werden. Wir haben soeben gehört, daß die höheren Gebühren der Juden bei Abrentung ihrer Weine nach Punkt 28 des mitgetheilten Registers zu den abgelösten Leistungen gehörten und gesehen, daß gerade diese Ablösung von Seiten der General-Commission zwar nicht berechnet, aber doch jedenfalls sehr hoch in Anschlag gebracht worden sein mußte, indem sie, zusammen mit der Ablösung der Wachtdienste, die Kluft zwischen dem Berechneten und den verlangten fl. 22 000 auszufüllen hatte Ein gewisser Josef Rindskopf nahm deswegen erheblichen Anstoß daran, daß er, als er 15 Stück koscheren an Zahlungsstatt angenommenen Weines versteigern lassen wollte, nun doch 3 Rthlr. an milde Stiftungen und ganz wie vor der Ablösung Mostgeld zahlen sollte. Nicht nur der Commissä'r Jtzstein, auch die authentischsten Interpreten der neuen Gesetzgebung unterstützten R. lebhaft in seinem Widerstande. Die Anforderung von Mostgeld ist den 63 und 118 der Neuen Stättigkeit „offenbar zuwider", schreibt Seeger, auch die 3 Thlr. an die Stiftungen lassen sich seiner Anficht nach nicht rechtfertigen; die Anforderungen sind gegen das sud eolläitions overosa einer sehr bedeutenden jährlichen aversioval Summe gegebene landesfürstliche Wort! schreibt Eberstein der schon vor Jahren lebhaft gegen die betr. höheren jüdischen Auflagen zu Felde gezogen war 6). Nichtsdestoweniger endete die Sache schließlich damit, daß Rindskopf zahlen mußte, und dies kam so: Freilich schien mit den übrigen Ungleichheiten der Weinabrentungen auch das Mostgeld durch die neue Stättig- Vgl. Bender, Der frühere und jetzige Zustand der Israeliten in Frankfurt am Main 1833; Grätz, Gesch. der Juden, Bd. XI; Geiger, Die Ertheilung des Bürgerrechts an die Juden in Frankfurt 1811 (Bd. V, S. 54 ff. dieser Zeitschrift). 2) Durch gef. Vermittlung des Hrn. Gemeindevorstehers E. Rosenthal und des Hrn. Gemeinde-Sekretärs Or. Baer. 2) S. oben S. 195. 4) 8ud 7. Mai 1810. H „Juden, denen erlaubt wird uns erbeblichen vom Rath oder Herren Schultheiß und Schöffen erkannten Ursachen, ihre Weine zu verkauffen oder zu verganthen, zahlen von der Ohm axart 20 Kr." hatte es in der Taxrolle des Rentenanits geheißen. „Warum soll denn der Jude" äußerte sich hierüber Eberstein (27. März 1807) „nicht eben die Befugniß, wie der Christ haben, seine Schulden auf welche Weise er will, zu tilgen? Und warum soll der Jude allein davon Abgaben geben? Wer mir hier den Grund der salutis xudlieae herausklauben wird, erit mini maKnu3 ^xoUo!"

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