Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1892
- Issue
- Heft 2
- Article
- Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüdische Dinge
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 203 (sequence 10)
- Language
- German
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Schnapper-Arndt: Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüd. Dinge. 203 solches figuriren lassen muß. Ferner mit den aus dem Concessionsgelde zu zahlenden Besoldungen des Commissars Jtzstein und des Commisfions-Actuars Wüstefeld (3000 fl.) event. endlich mit den 400 fl. des Pedellen ergeben sich 15 497 fl. 36 kr., immer also noch ca. 6503 Gulden weniger als die Concessionssumme betrug, während andererseits nur die Posten 28 und 29 in der Veranschlagung ungerechnet geblieben sind und die in Nr. 28 vorgesehene Ablösung überdies, wie gleich mitgetbeilt werden wird, durch spätere Interpretation großentheils wieder illusorisch gemacht wurde. Noch könnte man von der sich ergebenden Differenz der 6503 fl. in Abzug bringen 500 fl., die als die Hälfte ihres Gehaltes den durch die Gemeindeverfassung emeritirten jüdischen Beglaubten nach einer Verfügung vom 5. April 1809 aus dem Concessionsgelde hätte gezahlt werden sollen, eine Verpflichtung, die indeß mit dem Ableben dieser Pensionäre erloschen wäre. Man könnte ferner die, wie oben (S. 196) erwähnt, von dem Fürsten in Aussicht genommenen Verwendungen des ihm zukommenden Schutzgeldes — indeß immerhin nur als freiwillige Akte persönlicher Liberalität, nicht als dauernd übernommene oder gar die Nachfolger bindende Rechtsverpflichtungen — in Erwägung ziehen ^). Andererseits jedoch, welche Unbilligkeit und Halbheit lag in dem ganzen Vorgehen, kraft dessen man eine Reihe von Ungleichheiten in der Besteuerung, die man für ungerecht erkannte, anstatt dieselben ohne weiteres aufzuheben, durch Einrechnung in eine Pauschalsumme materiell gleichsam verewigte. Nur in der Form ward ja durch die Pauschalisirung die bestandene ungleiche Behandlung der Juden geändert und weniger demüthigend gemacht 2). Nur wenige Male sehen die Juden, die jedenfalls froh genug waren, der lästigen Einzelzahlungen überhoben zu werden, die Sache auch von dieser, der prinzipiellen Seite an; so wenn sie sagen: „Wenn alle Abgaben, welche ein barbarisches Zeitalter den Frankfurter Juden auszeichnungsweise auferlegte und in ihnen die Menschheit gebrandmarkt hatte, mit der größten Schärfe und Genauigkeit aufgezählt und summirt werden, so machen sie höchstens einen jährlichen Summenbetrag von 9500 fl. aus"; und ferner in folgender Bemerkung: „Nach Nr. 25 u. 26 soll auch dasjenige abgelöst werden, was die Juden bei Baubesichtigungen und bei den Unterkaufsgebühren von Leder und rohen Ochsenhäuten mehr als bisher bezahlen mußten. Sollte die höchste Weisheit, Ew. Hoheit, nicht vielmehr dies mehr ganz mißbilligen?" Gelegentlich der nachmaligen Gewährung des Bürgerrechtes im Jahre 1811 kaufte sich die Frankfurter Zudenschaft von der Zahlung der jährlichen ') Die Beiträge von fl. 1000 (20 fl. Fuß?) an das Philantropin wurden nach Bär Wald, a. a. O. bis 2810 geleistet, 1811 fiel die Zahlung weg und 1812 wurde sie, nachdem die Gründung eines allgemeinen tzschulsonds im Großherzogthum Frankfurt in Aussicht genommen war, förmlich zurückgezogen. Wie es mit den Beiträgen zur Ausbildung jüdischer Handwerker gegangen, bin ich nicht im Stande anzugeben. 2) Bestehen blieben übrigens noch nach einer Anmerkung im Protokoll diejenigen „Abgaben und Lasten, von welchen zwar die hiesigen Bürger, nicht aber auch die Beisassen befreit sind, namentlich die Niederlaggebühr in der Stadtwaage und der Zoll". Ferner sollten ärmere Juden nicht jenen Nachlaß vom Wachtgeld zu beanspruchen haben, welcher nur den Bürgern, nicht aber auch den Beisassen in geringen Vermögensverhältnissen zu statten kam. Auch einige Differenzen in der Fleischaccise blieben unregulirr.