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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1892-01-01 · Heft 2 · p. Seite 202

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1892
Issue
Heft 2
Article
Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüdische Dinge
Date
1892-01-01
Page
Seite 202 (sequence 9)
Language
German
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202 Neue Mittheilungen. St. rechnet 500 StätLigkeiten und desgl. 200 „abgestorbene für Kinder und Enkel" a fl. 1 : 10 im 22 fl. Fuß zusammen zu fl. 891 : 16, die Suppe zu fl. 3. — Gegen die Aufführung dieser, wie sie behaupteten, ursprünglich gleichfalls freiwilligen Suppe in den Tabellen hatten die Juden schon nach 1728 Beschwerde erhoben^). 23. „Die Juden-Leib zollg elder, wie auch Brückengeld von denen mit eigenen oder hiesig verbürgerten Miethkutscher Pferdten die Brücken passirenden Juden". Für diese förmlich abgeschafften Gebühren ist auch bei St. kein Betrag ausgeworfen. 24. Die Stadtwaaggebühr von jüdisch hebräischen Büchern, so fern solche die Stadtwaaggebühr von andern Büchern übersteigt". Jene betrug 7^, diese 20 Kreuzer per Faß oder Ballen. St. schätzt, ohne weitere Unterlage, das Plus auf fl. 25. 25. „Die Gebühr für die bey dem Vauamt vorkommenden Besichtigungen in dem Judenquartier, sofern deren Ta.re höher ist, als für die Besichtigungen in den andern Theilen der Stadt". Die Taxe war 5 fl. anstatt 30 Kreuzer (Vauamts-Tarrolle sud L.) St. schlägt das Plus mit fl. 98.18 jährlich an. 26. „Die höhere Unterkaufsgebühr von Leder und rauhen OchsenhäuLen, soweit solche diejenige der christlichen Einwohner übersteigt". Juden zahlten für 100 rauhe Ochsenhäute fl. 1 : 20 statt 40 Kr. St. schätzt das betr. Plus auf fl. 25. 27. „Die von den Juden am Fahrthor von dem Wein zu entrichten gewesene Gebühr für die Zollflasche, soweit solche bisher nur von den Juden, nicht aber auch von Christen hat entrichtet werden müssen". Vgl. Orth, Messen S. 225; Accidental Rolle am Fahrthor Artikel: Wein der Juden u. ff. (Tarifsätze in fl. 20 Fuß zu verstehen). St. schätzt das Plus auf fl. 50. 28. „Die höheren Gebühren, welche die Juden bey Abrentung ihrer Weine an das Rentamt zu entrichten gehabt haben, so weit sie das, was den christlichen Einwohnern in diesem Fall zu zahlen obliegt, übersteigen". S. oben S. 195. 29. „Die Natural-Wa chtdienste-Schuldigkeit der Juden". Legt man überall, wo solche überhaupt vorhanden sind, nämlich bei 23 Nummern, die Schätzungen des Finanzraths Steitz zu Grunde und bei den Posten Lichtergeld und Meßgeschenke die Schätzungen der Juden, so erhält man fl. 12097 : 36; eine Summe, die zu gewinnen man jedoch bereits alle jene halb „freiwilligen" Trinkgelder, welche 50 Jahre vorher der Kaiser nicht zum „onus xerxetuum" gemacht haben wollte (s. o.), thatsächlich als ein t) vgld. L. 47

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