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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1892-01-01 · Heft 2 · p. Seite 201

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1892
Issue
Heft 2
Article
Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüdische Dinge
Date
1892-01-01
Page
Seite 201 (sequence 8)
Language
German
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Schnapper-Arndt: Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüd. Dinge. 201 der alten von 1614 identisch sind, wird gleichfalls einmal (in Titel 28) eines Neujahrsgeschenkes gedacht. Die Meßgeschenke an die Bürgermeister werden nach einem Senatsberichte von 1732 ^) bereits im Jahre 1549 als „von altershero" bestehend erwähnt. Nach Verkündigung der verbesserten Visitationsordnung reklamirte die Judenschaft dagegen, daß gemäß derselben, sowie der Tarrollen künftighin einige Neujahrs- und Meßgeschenke dem A erar, statt den bisher bedachten Einzelnen geleistet werden sollten; sie wollten nicht, daß aus einem „äoünm Aratuitniu und ex Hure imxerkeeto" auf diese Weise eine „Gerechtigkeit" gemacht werde 2). Demgemäß erging zunächst ein Reichshofrathsconclusum 3), nach welchem „die Jährlich zu Meß- und Neu Jahrszeiten an den Rath vndt deßen verschiedene Bediente vor Ihre Bemühung gegebene Verehrung" nach der alten Weise fortgereicht werden sollten, die Meßgeschenke an die Bürgermeister ausgenommen; etwa 20 Jahre später wurde jedoch auch bezüglich der letzteren nach dem Sinne der Judenschaft erkannt. „Wird nach nunmehriger der Sachen gründlicher „Einsicht pro re80intiou6 hierdurch ertheilet, daß die von denen Juden „vormahls als eine freywillige Schenckung an die Burgermeister gegebene „Meßgelder zum ^.erario nicht zu ziehen, noch daraus eine Einlage oder „onus perxetuum gemacht werden könne" ^). 20. „Das Pflastergeld des Juden-Quartiers, indem das Pflaster des Judenquartiers hinfüro von dem städtischen Bauamte aus Kosten des Stadtaerarü unterhalten werden wird". St. rechnet fl. 880 per Jahr. 21. „Das sogenannte Knaßgeld oder diejenigen 20 Kr., welche die Juden, wenn solche ihre Schätzung 14 Tage nach jeder Messe nicht abtragen, als Strafe zu bezahlen schulvig sind, worunter jedoch die gesetzmäßigen 6 Kr. Eitationsgebühr nicht begriffen sind." Die jüdische Vorstellung fragt, „warum soll eine ganze Gemeine eine mögliche Verabsäumung eines Individuums jährlich bezahlen und jährlich dafür gestraft werden?" Wie lasse sich ein rechtlicher Ablösungsmaaßstab denken? — Bei St. ist in der That auch eine Summe für diesen Posten nicht eingestellt. 22. „Die von jedem Juden an das Schatzungsamt außer der Schätzung, Wachtgeld und Heerdschilling noch besonders zu entrichten gewesene jährlich 1 fl. 40 kr. einschließlich der nach der Schatzungsamtlichen Ta.rrolle mit 3 fl. zu reluireu gewesenen Ualvasier-Suppe". ') Mr. St. A. IIZId. 44 N2. -) S. u. A. IIZId. 47 L2. Die Stelle betr. die Zuweisung der Bürgermeister-Meßgelder kommt bereits in der alten Vifitationsordnung von 1614 vor; es war also diese Vorschrift wie sehr viele andere der besagten Ordnung nicht beachtet worden. 3) ä. 6. 10. Dec. 1734. S. u. A. Fftr. St. A. 0eu8SN8teiniaua Bd. 48. 4) R680lutto Caesarea v. 12. Nov. 1756. Fftr. St. A. vgld. 44

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