Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1892
- Issue
- Heft 2
- Article
- Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüdische Dinge
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 199 (sequence 6)
- Language
- German
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Schnapper-Arndt: Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüd. Dinge. 199 gesprochen wird. Daß Nachtgelder zwischen den Messen mindestens seit 1616 nicht erhoben worden sind, geht indeß aus einem Senatsdekrete vom 2. Nov. 1718 hervor, welches Pächtern, die den Versnch einer solchen Ausdehnung machten, entgegentrat. — 1807 nahm Steitz den jährlichen Ertrag auf fl. 200 an. Auch von den Nachtgeldern hatte der Senat im April 1798 die Mainzischen Juden freigeben müssen. 11. „Das Tuchschaugeld, welches bisher von der Zuden-Gemeinde ertra entrichtet worden". fl. 80 im 22 fl. Fuß fl. 87:16. 12. „Die Marktmeister-Gebühren von den geschlachteten Gänsen". Ein Fixum von fl. 20. Außerdem dem Marktmeister zu Neujahr fl. 1. (Nach St.) 13. „Die jährlichen herkömmlichen Geschenke für Lichter". Von den Juden auf fl. 94:24 veranschlagt; dem Stadtschultheißen und den vier ZMäLeis entrichtet *). — Aus den Akten der kais. Commisston, welche in den ersten Jahrzehnten des vorigen Jahrhunderts die Frankfurtischen Verfassungsverhältnisse ordnete, geht hervor, daß damals der Schultheiß zur Zeit der Ochsenschlacht von den Juden einen halben Centner Unschlitt bezog. Vielleicht stehen die Lichtergeschenke hiermit in einem Zusammenhang. 14. „Das für die Erlaubniß zum Mahlen des Ostermehls vormals au den Deputirten des Kornamts und nachher an das Stadt aerariuva entrichtete Accidenz". fl. 3. 15. „Das, was die Juden an sogenanntem Pfundmehl mehr als die Christen zu entrichten gehabt haben". Von jedem für Christen oder Juden gemahlenen Malter Korn waren an das Kornamt 4 Pfund Mehl, ebenso von jedem Malter Weizen 51/3 Pfund, dagegen von dem für Juden gemahlenen Ostermehl 10 Pfund per Malter abzugeben. Das dem Aerar auf diese Weise zukommende, von Steitz auf fl. 252 p. a. geschätzte Plus wurde also, Obigem zufolge, zur Concesstonssumme gezogen; dagegen sollte der höhere Ansatz von Pfunden bestehen bleiben, den die Juden den Müllern selbst, (weil das Ostermehl besondere Mühe verursache) zu entrichten hatten. 16. „Die jährliche Reluitionssumme der jüdischen Svnntags-Paßgelder". Als solche wurden nach St. seit 10 Jahren jährlich fl. 150 im fl. 22 Fuß — fl. 163 : 39 bezahlt. t) S. auch Aktenmäßige Darstellung des Bürgerrechts der Israeliten in Frankfurt am Main, Rödelheim 1816 S. 8 der Beilagen und „Historisch juridische Entwicklung S. 151. Nach ersterer ohnaefä'hr ebensoviel; nach letzterer dem Stadtschultheiß fl. 22:48 und den Syndicis fl. 57:36.