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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1892-01-01 · Heft 1 · p. Seite 112

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1892
Issue
Heft 1
Article
[Ohne Titel] / L. G.
Date
1892-01-01
Page
Seite 112 (sequence 4)
Language
German
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IRI
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112 Nachrichten. Israel Jacobsohn wird in einer Skizze von Arthur Kleinschmidt (12 SS. Sep.-Dr. aus der Zeitschr. des Harz-Vereins), teilweise nach den Akten des Jacobsohn-Archives in Seesen und anderen archivalischen Mittheilungen gewürdigt. Besonders ausführlich geht Kleinschm. auf Jac. mit Erfolg gekrönte Bemühungen um die Emancipation der Juden im Königreich Westphalen ein (vgl. ZeLtsch. IV, 380). Aus W. A. Schmidt: Geschichte der deutschen Verfassungsfrage 1812—1815 hgg. von Alfred Stern (Stuttgart, Göschen 1890) seien folgende Notizen hervorgehoben: S. 214 K. E. Schmid fordert in seiner Schrift: „Deutschlands Wiedergeburt" (Jena 1814) Befähigung der Juden zur Erlangung des vollen Bürgerrechts unter gewissen Bedingungen. S. 302: Jüdische Eingaben z. B. die eines Dr. Buchholz in Wien fordern tes ist der Sachwalter der Juden C. A. BuchholzZ 1814, Preußen solle nicht zugeben, daß durch Bestimmungen in der Bundesakte auch diejenigen Rechte verkürzt würden, welche die Juden in Preußen schon besäßen. S. 453 im österreichischen Gegenentwurf der Verfassung heißt es, im Anschluß an den preußischen Entwurf: „Die jüdischen Glaubensgenossen bleiben im Genuß der bisher erworbenen Rechte und werden der Erwerbung bürgerlicher Rechte insofern fähig erklärt, als sie sich der Leistung aller Bürgerpflichten unterziehen". Dagegen bemerkt W. v. Humboldt (S. 462): „Die Juden sähig zu erklären ist wohl kein in einem Staatsvertrag passender Ausdruck. Erklärt man sie für sähig, so muß man auch ihnen die Rechte einräumen, und dann ist es wieder sehr viel, allgemein von den bürgerlichen Rechten zu reden. Die Preußische Redaction läßt mehr Freiheit und ist doch bestimmter und nützlicher für die Juden. Die Zusicherung der bisher erworbenen Rechte wird in den Ländern, wo Regierungen nach Französischen Maximen bestanden haben, viel Widerspruch und selbst Streit erregen". Wirklich bekämpften, wie es S. 471 heißt „im Verein mit Darmstadt und Holstein die Deputirten der vereinigten Kleinstaaten um die Wette die Erwähnung der Juden in der Bundesakte". — ^Der preuß. Entwurf, bez. die verschiedenen preußischen Entwürfe werden in dem Schmidt-Sternschen Buche nicht mitgetheilt; in dem letzten Entwurf scheint einfach von „Einräumen der Bürgerrechte" die Rede gewesen zu sein. In dem Art. XVI der Bundesakte wurde die verhängnißvolle Aeuderung, „v o n den einzelnen Bundesstaaten bereits eingeräumten Rechte" statt „in den Bundesstaaten" aufgenommen. Vgl. Grätz, Geschickte XI, S. 336 fg. 626 fg.Z.

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