Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1892
- Issue
- Heft 1
- Article
- Aus Eduard Gans' Frühzeit
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 97 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Aus Ed. Gans' Frühzeit. 97 Sie war von dem Herausgeber des Blattes mit folgenden Bemerkungen begleitet: „Es bleibt dem Herrn Einsender der Artikel in Nr. 257 u. 259 überlassen, ob und wie er auf diese Erklärung antworten wolle. Wir erinnern vorläufig nur 1) daß der Herr Einsender, wie er auch Nr. 257 S. 2053 angiebt, die Nachricht, welcher der Gegenstand vorstehender Erklärung ist, aus einer Druckschrift des Canzlei-Advocaten Bühring entlehnt hat; daß also die hier gegebene Erklärung nicht sowohl gegen den Herrn Einsender, sondern gegen den Verfasser obiger Schrift gerichtet sein sollte; 2) daß der Herr Einsender der Correspondenz-Artikel uns als ein durchaus rechtlicher Mann bekannt und sein Name in ganz Deutschland als der eines unserer besten Schriftsteller hoch geachtet ist, woraus sich der Werth der von Herrn Gans gebrauchten leidenschaftlichen Ausdrücke und Schimpfworte: Scribler, Schwachhirnigkeit u. f. w. ergeben mag; 3) daß einige Erläuterungen des in Nr. 257 befindl. Artikels auch in die Beilage Nr. 76 aufgenommen sind". Rühs Gegenerklärung folgte in der Beilage zum Opp.-Blatte Nr. 78, 23. Dec. 1817, Sp. 619, unter den Vermischten Anzeigen. Sie lautet so: „Gegen die in Nr. 257 u. 259 dieser Zeitung mitgetheilten Nachrichten über die Moltke'sche Rechtssache hat der Sohn des verstorbenen Banquier Abr. Gans eine Rechtfertigung seines Vaters eingesandt, Beilage Nr. 76, worin er ihn von dem Borwurf, ein wucherliches Geschäft gemacht zu haben, zu befreien sucht; der Einsender hat weder Lust noch Zeit, sich mit einem Gegner, wie Herr Eduard Gans sich ankündigt, im Geringsten einzulassen. Er glaubt die Sache durch folgende Bemerkungen völlig abzuthun: 1) er erklärt, daß er den Herrn Abr. Gans nicht weiter kannte, als aus dem actenmäßig erzählten Geschäft, das von dem Unternehmer selbst in seinem eignen Contocourant entwickelt ist; 2) dieses Geschäft ist von der Großherzogl. Mecklenburgischen Regierung ein unerhört wucherliches genannt; 3) der Einsender fordert die ganze ehrliebende Welt zum Zeugniß auf, ob man eine reine Anleihe, die der Hr. v. M. machte, einen Umtausch von Papieren nennen kann: er gab die allersicherste Hypothek, die sich denken läßt; denn es ist klar, daß die Massengläubiger selbst, wenn sie von der übergegangen. Da aber das Weimarische Oppositionsblatt jetzt zu den literarischen Seltenheiten gehören dürfte (ich habe das Exemplar der Großherzogl. Bibliothek in Weimar benutzt), so möchte der Wiederabdruck gerechtfertigt erscheinen. Zeitschr. f d. Gesch. d. Juden i. Deutsch!. V. 7