Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1892
- Issue
- Heft 1
- Article
- Aus Eduard Gans' Frühzeit
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 94 (sequence 4)
- Language
- German
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94 Neue Mittheilungen. deutlich entwickeln, damit man verstehe, wovon die Rede ist und so das Ganze beurtheilen könne. Herr von Moltke war den Franzosen eine bedeutende Summe Geldes schuldig geworden, die früher dem Kurfürsten von Hessen gehört hatte. Die Franzosen wollten sich mit einem weit geringerem Quantum begnügen: und da dem Herzoge von Mektenburg und dem ganzen Lande selbst viel an Befreiung von dieser Last liegen mochte, so gestattete der Herzog dem Herrn von Moltke vor seinen hhpothecarischen Gläubigern eine Classenhhpothec von 135000 Thalern in seinen Güthern zu errichten und die darüber ausgestellten Obligationen zu verkaufen. Weit entfernt bin ich zu behaupten, daß der Herzog hierinn recht gehandelt habe. Willkührliche Eingriffe in das Eigenthum der Einzelnen können durch nichts in der Welt gerechtfertigt werden, aber was auch politische Kannegießer dagegen einwenden mögen: der Einzelne darf und braucht sich nicht zu bekümmern in semer Handelsweise um die Ungerechtigkeiten der Staaten, sondern kann darauf fortbauen wenn er sie nicht veranlaßt hat. Der H. v. Moltke wandte sich an den Banquier Abraham Gans zu Berlin um diese Obligationen unterzubringen: als an einen Mann der beh seiner ausgebreiteten Bekanntschaft woh! eher dazu Gelegenheit finden würde: und der beh dem allgemeinen Rufe der höchsten Rechtschaffenheit und Uneigennützigkeit wohl am geeignetsten war Vertrauen zu einem solchen Geschäfte zu erwecken. Der Banquier Gans erscheint also hier blos als Negotiator und Vermittler: keineswegs aber als einer der die ganze Sache an sich selbst zu bringen gesucht hätte. Nun mußten sich aber bei Eingehung des Geschäftes bedeutende Schwierigkeiten erheben. Die ganze Massenhypothec war als eine durch Staatsautorität erzwungene anzusehen: und wenn auch die Handlungen eines Souverainen Fürsten Vertrauen erwecken konnten: so war doch mit aller Wahrscheinlichkeit im Voraus zu schließen, daß die früheren Gläubiger sich nicht dabeh beruhigen, und daß die Inhaber der Obligationen im besten Fall in einen schwierigen und langwierigen Proceß verwickelt werden würden: was denn auch wirklich eintraf. Daß die Obligationen bei diesen Umständen keinen vollen Werth mehr haben konnten, wird dem der den Gang des Handels kennt (freilich unserm Einsender schwerlich) klar werden. Sie waren Sache des Courses des RisicoS geworden und konnten also auch nur den Preiß haben, den ihnen jeder Einzelne nach seiner individuellen Ueberzeugung beilegte. Auch Pfandbriefe standen damals in einem niedrigen Course: obwohl sie als höchst sichere Hypotheken, gewiß besser fundirt waren als Moltkesche Obligationen, obgleich sie auf rechtlichem Wege entsprungen nicht den ungeheuren Nachtheil eines verlezten