Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1892
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Ertheilung des Bürgerrechts an die Juden in Frankfurt
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 72 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2259275-2259319-2259321-2264867--1904-2264959- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
72 Geiger: Die Ertheilung des Bürgerrechts an die Juden in Frankfurt. 1811. dem Regionsunterricht gewidmeten Stunden soll der Lehrer, wenn er seinen Zöglingen das sein und leisten will, was Eltern von ihm fordern, sondern er soll auch bei dem Unterricht andrer wissenschaftlicher Gegenstände und wo sich sonst die Gelegenheit dazu in häuslichen und bürgerlichen Verhältnissen, denen die Kinder entgegengeführt werden, darbietet, sie auf jenen religiös-moralischen, christlichen Sinn hinführen, durch angemessene Wärme und Nachdruck ihuen zeigen, daß er selbst von der Wahrheit seiner Lehre überzeugt und durchdrungen sei. „Es wird aber dem gewandtesten und geübtesten Lehrer unmöglich fallen, der dieserhalben auf sich habenden Obliegenheit gehörig zu genügen, wenn er neben christlichen Zöglingen israelitische Kinder unter seine Lehrlinge zählt. Das, womit er seinen christlichen Schülern Achtung, Liebe und Vertrauen zu der Wahrheit der christlichen Religion beibringen soll, würde die israelischen Kinder entweder in dem Glauben zu der Religion ihrer Väter irre machen, was diesen mißfällig sein muß, oder aber, sie sind in dem väterlichen Glauben so sehr befestigt, daß das, was der christliche Glauben dem entgegen zu lehren hat, ihnen so irrig und trüglich scheinen muß, daß sie nicht zurückzuhalten vermögen, dieses so oft sich die Gelegenheit dazu darbietet, welche aber zum Besten der christlichen Kinder nicht oft genug herbeigeführt werden kann, durch Worte oder Blicke auszusprechen oder anzudeuten; wodurch aber in dem Gemüth der christlichen Kinder Zweifel und Mißtrauen erregt werden müssen, die ihrem Fortschreiten in christlich-moralischer Bildung höchst nachtheilig entgegen zu wirken nicht zu verhindern steht. Diese Erwägungen scheinen mir dringend anzurathen, den Unternehmern von Privaterziehungs- und Unterrichtsanstalten es nicht zur Obliegenheit machen zu sollen gegen eigene Ueberzeugung Kinder israelitischer Eltern neben den christlichen aufzunehmen, noch auch sie aufzumuntern, sich dem zu fügen". Die vorstehende mitgetheilte Darlegung liegt nur im Concept vor. Man sieht der Schrift, den vielen Einschaltungen und Verbesserungen, man merkt es auch dem verschachtelten Stil, den mancherlei sprachlichen Fehlern an, in welcher Erregung das Schriftstück abgefaßt ist. Es war des Verfassers ehrliche und heilige Ueberzeugung, welche hier im warmen Tone zum Ausdrucke gebracht wird. Der confessionelle Standpunkt macht sich in entschiedenster Weise geltend. Dem gegenüber vertritt Eberstein in überlegener, von Ironie nicht freier Weise die allgemeine menschlich dem Confessionalismus entgegengesetzte Auffassung. Er schreibt (14. Mai 1813): „Auf den unterm 8. d. über die Aufnahme israelitischer Kinder in den Privatinstituten dahier erstatteten Bericht wird dem Herrn Präfekten