Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1892
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Ertheilung des Bürgerrechts an die Juden in Frankfurt
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 71 (sequence 18)
- Language
- German
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Geiger: Die Ertheilung des Bürgerrechts an die Juden in Frankfurt. 1811. 71 Beschwerde der jüdischen Gemeindeglieder mit Befremden vernommen; der Herr Präfekt wird demnach andurch beaustragt, den Borstehern und Vorsteherinnen der benannten Institute und zwar einem jeden Jndividuo insbesondere eine in kürzester Zeit einzusendende schriftliche Erklärung abzufordern, ob und warnm sie den Kindern, angesehener und ordentlicher jüdischer Familien den Zutritt in ihre Institute verweigerten?" Der Präfekt sendete am 8. Mai seinen Bericht ein. Danach versicherte Herr Kemmeter, einen jüdischen Knaben l'/z Jahr in Pension gehabt zu haben; Engelmann, er/würde ohne Bedenken jüdische Mädchen aufnehmen; Haderniann, er werde jeden Knaben aufnehmen, wodurch das physische und moralische Wohl seiner übrigen Zöglinge nicht gefährdet werden könne"; Auberson, sie habe seit 5 Jahren j irische Mädchen, die nur am Religionsunterrichje nicht theilnähmen; Frau Bimsen desgleichen, sie habe die Aufnahme höchstens gelegentlich ans Platzmangel verweigert. Frl. Bickel dagegen gestand, Mädchen abgewiesen zu haben, weil die Eltern das Verlangen gestellt hätten, sich die Unterricktsgegenstände für ihre Kinder auszuwählen. Diesem Bericht fügte Günderode nun seinerseits ein Gutachten bei, das folgendermaßen lautet: „Zu meinem eben so großen Erstaunen als lebhaften Bedauern finde ick in keiner dieser Erklärungen des mir so berücksichtigenswürdigen Umstandes evwähnt, ob nicht der in den Kindern aufzuregende moralisch-religi'öse^Sinn als der unschätzbarste Theil ihrer Veredlung beeinträchtigt werde, wenn'in demselben Institut Kinder christlicher und israelitischer Religion einen gemeinschaftlichen Unterricht erhalten. „Ich darf ohne Übertreibung voraussetzen, daß der der Jugend zu ertheilende moralisch-religiöse Sin-i und dessen inniges Aneignen selbiger auf die Dauer ihres Lebens und zum redlichen Erfüllen ihres bürgerlichen Berufs das schätzbarste Gut versch-'-ffsn soll, was ihr durch den Schulunterricht und die Erziehung zu verschaffen nützlich ist. Das einzige Mittel aber, der Religiosität der Kinder schon früh den Charakter eines christlichen religiösen Gefühls zu geben, ist ohnbezweiselt, ihnen den Stifter dieser Religion als das höchste Ideal menschlicher Heiligkeit und Güte aus seiner Geschichte darzustellen, der uns den unsichtbaren Gott am besten kennen gelehrt, darüber von Menschen, die Gott nicht geliebt hätten, viel gelitten habe, aber aucb dafür von Gott geliebt und belohnt sei. Es muß dieses aus eine der jedesmaligen Fassungskraft der Kinder gemäße Art geschehen, woraus eine sanfte Rührung entstehen unv sich dadurch das Gefühl der Achtung, Liebe und Dankbarkeit gegen ihn erzeugen und mit dem allgemeinen religiösen Gefühl vermischen. Nicht nur in den lägüchen Andachtsübungen und in denen