Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1892
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Ertheilung des Bürgerrechts an die Juden in Frankfurt
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 70 (sequence 17)
- Language
- German
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70 Geiger: Die Ertheiluug des Bürgerrechts an die Juden in Frankfurt.?811. nicht mehr und nicht weniger als den Christen zugenmthet werde". Auch diesmal werde das Gesuch nicht bewilligt. Der Nachweis der willkürlich fixirten Summe werde nicht angenommen; statt dessen werde verfugt (6. Juni 1813) „es sei der Umstand, daß die Juden allhier sich noch zur Zeit blos von dem Handel nährten, nicht hinreichend, daß Sich höchst Sie durch bestimmte strengere Vorschriften die Hände binden sollten, es müßte nur in einzelnen Fällen bei Recipirung fremder Juden um so strenger auf das Vermögen und auf Aufweisung des Nahrungszweiges gesehen werden". Ehedem wurden die Juden nur mit Rücksicht auf das Aerar, nur als Geldzahler betrachtet. Diese ausschließliche Betrachtungsweise hörte jetzt aus. Doch spielt die Schätzung immerhin noch eine Rolle. Der früher beobachtete Grundsatz, von jedem in die Stättigkeit aufzunehmenden Frankfurter Juden — von den auswärtigen war eben die Rede — 1000 fl. als versteuerbares Kapital zu verlangen, wurde aufgegeben; als Grundsatz viclmehr festgesetzt, „daß die von den jüdischen Einwohnern zu entrichtende Schätzung durchaus nach dem ganz gleichen Maaßstabe wie bei den christlichen Bürgern angelegt und beigezogen werde". ^) In den mannigfachen zuletzt erwähnten Einzelheiten war von dem Freiherrn von Eberstein nicht die Rede gewesen. Dies Schweigen war natürlich, da alle die vorgebrachten Dinge in das Finanz- oder Justizdepartement sielen, daher Eberstein, der Minister des Cultns war, unberührt ließen. In einer andern Sache aber erariss er wieder dao Wort; seine Rede entspricht durchaus den freien Gesinnungen, die wir an ihm kennen ^). Am 24. April 1813 richtetete er an den Präsekten (Günderode) ^) folgendes Schreiben: „Verschiedene von den angesehenen Mitgliedern der israelitischen Gemeinde dahier haben sich bey mir beschwert, daß ihre Kinder in den Instituten der Herren Hadermann, Engelmann, Kemmeter, der Frau Günsen, Jungfer Dickel und Frau Auberson nicht wollten aufgenommen und ihnen der Zutritt und die Theilnahme an dem. dortigen Unterrichte wolle versagt werden. Es ist wohl außer Zweifel, daß eine solche Verweigerung mit dem dermaligen Zeitgeiste im allgemeinen sowohl als auch mit der den jüdischen Einwohnern dahier zugestandenen Gleichheit der Rechte mit christlichen Einwohnern im Widerspruch steht; auch haben Serenissimus bereits die vorgedachte y Bericht des Geh. Raths Guaita, Inspectors der diversen Steuern, 29. Febr. 1872 in IIZId. v. 62, No. 45. 2) Das Folgende aus UM. v. 62, Ne. 35. Jndten-Am'nahme im Erziehungs- Institute christlicher Erzieher. 2) Vgl. über ihn die Schilderung von Kriegk, Geschichte von Frankfurt a/M. Fft. 1871, S. 553 ff.