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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1892-01-01 · Heft 1 · p. Seite 68

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1892
Issue
Heft 1
Article
Die Ertheilung des Bürgerrechts an die Juden in Frankfurt
Date
1892-01-01
Page
Seite 68 (sequence 15)
Language
German
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68 Geiger: Die Ertheilung des Bürgerrechts an die Juden in Frankfurt. 1811. waren folgende: Alle Juden müssen deutsche Familiennamen führen, Vater und Söhne die gleichen; die Namen: Abraham, Elias, Moses u. a. dürfen in Zukunft nur als Vornamen geführt werden. Die Namen dürfen frei gewählt werden (auch nach Ortschaften), bei Handelshäusern müssen sie durch Anschlag an der Börse bekannt gemacht werden. Die nach der Verordnung von dem Ortsmaire einzureichenden Verzeichnisse liegen wenigstens für Wetzlar und Hanau vor. (Gegenüberstellung der alten und neuen Namen). Manche behielten ihre alten Namen: Inda Wolf, Simon Flach u. A.; Andere stellten sie um: Meier Gabriel nannte sich Gabriel Meier, aus Seligmann Moses wurde: Moses Seligmann. Die dritten fügten einen Namen hinzu so: Nathan Jacob, der sich N. I. Schwarzschild; Salomon Butge, der sich S. B. Wetzlar nannte. Nur wenige veränderten wirklich ihre Namen wie Joseph Jacob, der nun: Joseph Schäfer hieß oder Löser Maier, der zu: Löser Feder wurde. Frauen behalten ihre eigenthümlichen Bornamen bei z. B. Gütelchen, Jütle, Merle, Scheie, Beßche. Bei Gelegenheit der Verwaltungsordnung werde auch ein Bericht über die Armenanstalten eingefordert. Demselben ') entnehme ich folgende nicht unteressante Notizen. Das Hospital hatte eine Einnahme von 9642 fl. 33 kr. und eine Ausgabe von 9101 fl. 13 kr. Die Einnahmen bestanden in Beitrag der Gemeindekasse von 300V fl., ferner wohlthätigen Gaben, Gefällen bei Hochzeiten, Beschneidungen, Sterbefällen, Vermiethungen der Schulsessel. Die Ausgaben außer Pflege der Kranken, Todten, Gehalt der Aerzte, Geldvertheilung und Zehrpfennige an Arme, „Billettengelder" an Waisen, Beleuchtung der Synagogen, Staatsabgaben. Ueber die Stiftungen handelt eine besondere Beilage; es sind nicht weniger als 63. Bei den meisten sind kurz das Kapital und die Bestimmung der Zinsen angegeben. Es sind viele ganz kleine, deren Kapital aus wenigen hundert Gulden besteht, einige von 10000 fl. und mehr; die größte, wenn ich recht gesehen, von 30000 fl. Die Zinsen werden zu Armenunterstützungen, Aussteuerbeihülfen, religiösen Zwecken, Förderung von Gelehrten verwendet ^). Die Frankfurter Juden, froh der errungenen Gleichstellung, waren nicht weitherzig genug. Andere an ihrem Glück theilnehmen zu lassen. Zeugniß dafür ist eine Eingabe, welche die „Verwaltungsbehörde" (unter- 1) IIZId. v. 62, No. 28. Der Bericht ist vom 11. Ap. 1811. 2) Aus einer sehr großen Stiftung, der Jachiel Kohnschen, erhält Michael Lazarus Geiger (mein Großvater) als Klaus Rabbiner jährlich 50 fl., die 4prozentigen Zinsen von 1250 fl., in dessen Synagoge werden aus derselben Stiftung 9 fl. jährlich gegeben.

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