Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1892-01-01 · Heft 1 · p. Seite 61

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1892
Issue
Heft 1
Article
Die Ertheilung des Bürgerrechts an die Juden in Frankfurt
Date
1892-01-01
Page
Seite 61 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2259275-2259319-2259321-2264867--1893-2264948
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Geiger: Die Ertheilung des Bürgerrechts an die Juden in Frankfurt. 1811. 61 Christen und Nichtchristen dürfe fernerhin nicht bestehen; der Staat kenne nur Staatsbürger. Selbst die vorhin mitgetheilten Declamationen fanden in das StaatsrathsvoLurn Aufnahme; auch die Ablösungsbestimmungen., von denen zuletzt die Rede war. Am 7. Febr. 1811 ^) wurde auf Grund dieser Abstimmung einer aus 9 Artikeln bestehende Neuordnung folgenden Inhalts erlassen. Die Einführung der Rechtsgleichheit sämmtlicher Einwohner solle dem Staate keinen Nachtheil in seinen Geldeinnahmen bereiten. Demgemäß müßten zuvörderst die bestehenden Lasten abgelöst werden; bis zur vollzogenen Ablösung dauere der jetzige Zustand der Dinge fort. Das Ablösungsgeschäft soll durch eine in jedem Departement zu errichtende Commission, bestehend aus Präfect, Polizeidirector und Maire befördert werden; als Ablösungsfuß wird, nach dem Reichsschluß von 1803, Z'/»"/) angegeben. Besonders aus die Juden bezogen sich Art. 6 und 7, die so lauteten : „Da noch die Judenschaft in gemeinschaftlichem Verhältnisse stehet, wie z. B. die Stättigkeit in Frankfurth, so ist das Ablösungsgeschäft mit dieser Gemeinheit vordersamst zu Stand zu bringen. — Die Ablösung des Schutzgeldes für einzle abgesonderte Judenfamilien, für jeden und seine Nachkommende, kann später eingeleitet werden". Die Ablösungsangelegenheit trat nun in den Vordergrund des Interesses-). Am 9. Nov. 1811 erließ der Großherzog eine Verordnung^), daß die Ablösungssumme auf 440000 fl. festgesetzt sei, wovon die kleinere Hälfte alsbald, die größere in jährlichen Raten nebst 5"/o Zinsen zu zahlen sei. Die Juden ertheilten fünf ihrer Vorstandsmitglieder Th. Jak. Gumprecht, G. Callmann Amschel, M. Amschel Rothschild, Gumpertz Isaak Missen und ') Die Verordnung ist gedruckt: Großherz. Regierungsblatt Bd. I, S. 293—296. Wiederholt in „Aktenrnäßige Darstellung des Bürgerrechts der Israeliten zu Frankfurt a. Main. Gedruckt bei W. Heidenheim in Rödelheim 1316". Beilagen S. 3—7. Ferner in: „An die hohe deutsche Bundes-Versammlung. Beurkundete Verteidigung der Rechte der Bürgerschaft zu Frankfurt a. Main gegen den Aufruhr der Judengemeinde daselbst auf völlige bürgerliche und politische Gleichstellung mit den Bürgern dieser freien Stadt von Seiten der ständigen Bürgerrepräsentation. Mit Anlagen unter Zahl 1—61. Frankfurt 1817". Gedruckt mit Andreäischen Schriften. S. 88. 89. In den beiden angeführten Schriften (ich benutze die im Franks. Archiv befindlichen Exemplare) sind einzelne der hier in Betracht kommenden Aktenstücke abgedruckt. Bei ferneren Verweisen citire ich die erstere Schrift „Darstellung"; die letztere „Bertheidigung". 2) Die betr. Arten in IIZId. O. 62 Nr. 36 „Hoher Commissions krotoeoll die Verleihung der Bürgerrechte an die Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt a. Main und Ablösung der auf derselben gehafteten Lasten betr. ä. anno 1811" und Nachtrag ä. anno 1812. 2) Gedruckt „Bertheidigung" S. 90, 91.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.