Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1892
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Ertheilung des Bürgerrechts an die Juden in Frankfurt
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 57 (sequence 4)
- Language
- German
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Geiger: Die Ertheilung des Bürgerrechts an die Juden in Frankfurt. 1811. 57 Behörden durch ein moralisch und politisch gutes Betragen bis hierhin würdig gemacht haben". Diese Bittschrift wurde dem Polizeidirektor von Jtzstein als großh. Commissar der judenschaftlichen Angelegenheiten zum Bericht übergeben. Sein Bericht (14. Dez. 1810, 30 gebrochene Folioseiten) geht von dem Satze aus, daß nach dem Wortlaute des Ooäs Napoleon und des Organisationspatents eine völlige Gleichstellung der jüdischen Unterthanen unerläßlich sei. Einige Sätze mögen die Gesinnungen des Berichterstatters klarlegen. „Die Begriffe von Leibeigenschaft, Halbbürgern und Beysassen, die in entfernten Jahrhunderten unter einem ganz anderen Geist der Zeiten entstehen und sich erhalten konnten, verschwinden und an ihre Stelle tritt eine frehe Entwicklung aller bürgerlichen und staatsnüzlichen Kräfte. . . . Sobald man in dem Anblick der neuen Welt, die sich durch die Macht der Begebenheiten vor uns her geschaffen hat, fortschreitend mit dem Geist der Zeit die Nothwendigkeit fühlt, Staatsverfassungen umzuändern und neue Grundprincipien, angepaßt an das Zeitalter auszusprechen, dann muß man auch die Stärke besitzen, die alten Formen fallen zu sehen, an die uns lange Gewohnheit gefesselt hielt und die wir liebten, weil wir damit vertraut waren. Nie lassen sich Regenerationen ohne wichtige Veränderungen ausführen. . . . Sobald man nach einem hohen Zweck, nach Staatswohl strebt, dann müssen untergeordnete Betrachtungen weichen und jeder ängstliche Versuch, die alten Formen und Verhältnisse beyzubehalten, die zu dem Ganzen nicht mehr Passen, muß aufhören". Speziell über die Frankfurter Judengemeinde äußerte sich der Berichterstatter, „daß dieselbe nicht unter die ungebildeten gehört und viele sehr unterrichtete Männer unter sich zählt. Schon seit Jahren führen die jüdischen Handelshäußer regelmäßige Bücher in deutscher Sprache, auf die Erziehung der Jugend wird viel verwendet und die öffentlichen Prüfungen der Jugend, sowie der Eintritt mehrerer Kinder als Lehrlinge zu fast allen Handwerkern legen an den Tag, daß die Cultur fortschreitet und daß man sich von seiten der Juden in die Bedürfnisse der Zeit schicken will, welches alles dereinst dem Staat nüzliche Bürger verspricht". Trotz solcher Gesinnungen, die in dem einmal angewendeten Satze gipfeln: „Menschenwahn erlischt, ewig ist die Wahrheit", hielt Jtzstein gewisse Polizeivorschriften für nothwendig. Und zwar sollten nur diejenigen als Kaufleute und Handwerker zugelassen werden, die Proben ihrer Tüchtigkeit abgelegt hätten; die Bevölkerungszahl der Juden sollte nicht überhand nehmen und zu dem Ende nur eine Anzahl jüdischer Ehen, jährlich 15 gestattet sein.