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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1892-01-01 · Heft 1 · p. Seite 44

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1892
Issue
Heft 1
Article
Die Versuche zur Errichtung einer Rabbinerschule in Oesterreich
Date
1892-01-01
Page
Seite 44 (sequence 18)
Language
German
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44 Wolf: Die Versuche zur Errichtung einer Rabbinerschule in Oesterreich. steht, und daß von der Zeit der einstigen Eröffnung zu rechnen in einer mit Bedacht auch die Forderung der philophischen Studien zu bestimmenden peremptorischen Frist kein Rabbiner mehr bei einer Gemeinde Galiziens aufgenommen werden dürfe, der nicht an dieser Anstalt (mit einem dreijährigen Unterrichtscurse wie in Padua) gebildet worden ist. Mit diesem Antrage war der weitere verbunden, daß der mit dem katholischen Schulsond vereinigte jüdische Schulfond von dem ersteren ausgeschieden und nach vorheriger Liquidirung, vom Zeitpunkte der Excindirung angefangen, wieder als eigener Fond behandelt, und so hin bloß für jüdische Unterrichtszwecke zur Verfügung gestellt werde, unter welchem Zwecke von dem damals bestandenen galizischen Gubernium die Errichtung eines Rabbinerinstitutes obenan gestellt worden war. Während diese Verhandlungen schwebten, erfolgte schon am 2. Januar 1820 ein Handschreiben des Kaisers, nach welchem die Rabbiner philosophische Studien absolvirt haben müssen. Am 27. Sept. 1824 erfolgte hierauf für Mähren eine allerhöchste Entschließung gleichen Inhalts. Eine Rabbineranstalt sei in Erwägung zu ziehen. ^) Im Jahre 1832 (31. Januar) sah sich die niederösterreichische Regierung (^etzt Statthalterei) veranlaßt, die Errichtung einer theologischen Lehranstalt zu empfehlen und zwar aus folgendem Grunde. „Nach der bei den Juden herrschenden Uebung wird derjenige zu dem Rabbineramte für geeignet gehalten, welcher von einem im Rufe eines wahrhaft Religiösen stehenden Rabbinen ein Zeugniß beibringt, wodurch bestätigt wird, ob er die zu diesem Amte nothwendigen Religionskenntnisse wirklich besitze. Diese Uebung scheint dem Streben der öffentlichen Verwaltung nach Erhöhung der religiösen und sittlichen Bildung der Israeliten nicht nur nicht günstig zu sein, sondern sogar nachtheilig zu werden; denn es ist bekannt, daß gerade diejenigen Rabbiner, die bei der gewöhnlichen Masse ihrer Glaubensgenossen im großen Rufe stehen, den Neuerungen in Religionssachen abhold sind und an den Ceremonien und Gebräuchen eben so wie an den duen können auch Ausländer (aus Italien) zugelassen werden und sind die Behörden für die gute Denkungsart, untadelhafte Moralität 2c. der Professoren streng verantwortlich". Diese Entschließung enthält noch folgende Momente: Das Gebet Alenu sei abzuschaffen. Die Gebete müssen mit deutscher Uebersetzung gedruckt werden. Die Predigten sind nach dem Gottesdienste in der Landessprache zu halten. Zur Predigt dürfen nur autorisirte Rabbiner zugelassen werden. (Es gab damals zahlreiche Wanderprediger). Es sei in Erwägung zu ziehen, ob die Religionsvorträge überwacht werden sollen.

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