Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1892
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Versuche zur Errichtung einer Rabbinerschule in Oesterreich
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 40 (sequence 14)
- Language
- German
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40 Wolf: Die Versuche zur Errichtung einer Rabbinerschule in Oesterreich. in kleinern Gemeinden nicht nothwendig. Nichtsdestoweniger sind die Rabbiner als Religionslehrer unentbehrlich. Der Umfang des jüdischen Gesetzes ist zu groß, als daß jeder dasselbe kennen sollte. Der Rabbiner kann am besten Friede und Eintracht unter den Eheleuten, Liebe zu den Nächsten, Hilfe den Leidenden, Belehrung für die Jugend, Zurechtweisung der Irrenden und Aufrechterhaltung der Religion bezwecken". Da die Gemeinden nur bewährte Männer wählen, welche von angesehenen Rabbinern geprüft wurden, so ist jede weitere öffentliche Prüfung unnöthig. Den Gemeinden soll das Recht der Wahl zustehen. Der Fluch sei auf demjenigen, der sich zudrängt. Sollte eine öffentliche Prüfung wünschenswerth sein, so soll der „Schulchan Aruch" von bewährten Rabbinen geprüft werden. ') Jeiteles erklärte: Da ein Rabbiner während der Gymnasialstudien Religionsunterricht genießt, als Hörer der Philosophie auch jene Lehren, die aus der Metaphysik fließen, erfährt, so ist eine Prüfung aus den Glaubenslehren überflüssig. Bezüglich des Ceremonialgesetzes sollen die Rabbiner aus dem „Sefer Hachinuch" die Prüfung ablegen. Ein Rabbinercollegium aus Sachverständigen soll eine Anstalt grüngen, in welcher die Ceremenialgesetze für die Jugend, für Lehramts- und Rabbinatscandidaten gelehrt werden. Ein Seminar soll begründet werden, und jede Gemeinde soll a) einen Religionsweiser, der Unterricht im Ceremonialgesetze zu ertheilen hat (dieser soll sich über den erhaltenen Unterricht in der deutschen Sprache ausweisen); d) einen Rabbiner oder Volkslehrer anstellen, welcher philosophische Wissenschaften, gründliche Kenntniß der hebräischen und chaldäischen Sprache haben, Archäologie und jüdische Theologie kennen soll. Dieser soll Predigten halten, zottesdienstliche Functionen üben, Trauungen vornehmen, Tröstung den Kranken und Religionsunterricht für Erwachsene ertheilen. ^) Peter Beer. Die Prüfungen aus dem Talmud werden die Dinge nicht bessern. Jeden Juden, der eine Speise genießt, die nicht auf dem Küchenzettel der Rabbiner steht, erklären sie beim Leben für vogelfrei, und Das Gubernium bemerkt hierzu: Dieser Vorschlag bezeichnet den Geist des Rabbinismus, der unaufhörlich dahin strebt, die Begriffe des Volkes durch kabbalistische Auslegungen der alten Bücher, durch Zweifel und Spitzfindigkeiten, durch Vermehrung der Satzungen und Verbotsgesetze zu verwirren. 2) Ein religiös-moralisches Lehrbuch verfaßt von Aron Halewi (gestorben 1293). 2) Das Gubernium erklärte, daß dieser Vorschlag zu wenig durchgeführt und nicht frei von vorgefaßten Meinungen sei.