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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1892-01-01 · Heft 1 · p. Seite 38

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1892
Issue
Heft 1
Article
Die Versuche zur Errichtung einer Rabbinerschule in Oesterreich
Date
1892-01-01
Page
Seite 38 (sequence 12)
Language
German
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38 Wolf: Die Versuche zur Errichtung einer Rabbinerschule in Oesterreich. „Ich beangenehme die zur Prüfung und Reinigung des Talmuds von dem Grafen Rottenhahn vorgeschlagene Modalität Nur dürfte es etwan bey dem jüdischen Volke einen widrigen Eindruck erregen, wenn dieser Commission ein kathol. Geistlicher als Präses vorgesetzt würde, weswegen es in vielem Betracht räthlicher sein dürfte, das Präsidium hiervon einem von weltlichem Stande, der dieser Sache gewachsen ist, aufzutragen, dessen Ausfindigmachung sich das Directorium zu bestreben haben wird. „Nach Verlauf von 4—6 Jahren kann als festgestellt angenommen werden, daß zu einem Lehrstuhle des Talmuds sowie zu einer Rabbinerstelle kein anderer anzunehmen sei, als der sich nebst anderen Eigenschaften über die philos. Wissenschaften und besonders über die Ethik und das Naturrecht, so mit einem guten Fortgange gehört haben muß, ausweisen kann. „Wo von Aufmunterung zum Ackerbau, zu nützlichen Handlungen und Gewerben oder anderen nützlichen Beschäftigungen die Rede ist, genehmige ich das Einrathen. „Es bleibt dem Staate immer unbenommen, die Wehrpflichtigkeit der Juden so wie aller übrigen Staatsbewohner anstatt der dermaligen Geldreluition vielmehr in natura, das ist unter den Waffen gegen den Feind zu verwenden ^). „Vermögliche Juden, die ihren guten Credit und Namen bereits bestätigt haben, sind weder von Gefällspachtnngen noch Lieferungen ausgeschlossen. „Da das Hausiren den geschwinderen Verschleiß der erbländischen Kunstprodukte zum Nutzen der Producenten befördert und vervielfältigt, auch der noch größeren Zahl der Consumenten den Vortheil verschafft, so manche Waaren wohlfeiler als in Kauf- und Kramläden an sich zu bringen, und übrigens es ja jedem freisteht, von Hausirern oder Kaufleuten einzukaufen, so gehört das Hausiren unter die nützlichen Geschäfte und Nahrungszweige, ') Eine Entschließung Kaiser Josef II. vom 19 September 1789 in Beziehung auf den Talmud ist sehr beachtenswerth. Derselbe setzte nämlich in Ansehung der Censurirung hebräischer und jüdischer Werke, welche von Auswärts eingeführt oder im Lande anfgelegt werden, im Allgemeinen fest, daß man keine Ausgabe des Talmuds anhalten oder wegnehmen, noch die Juden zur Annehmung einer verstümmelten Ausgabe zwingen könne, die übrigen Werke aber, sowie Schriften in anderer Sprache, sollen nach den bestehenden Censurregeln für „Religionsbücher" nach dem Grundsatze der Toleranz behandelt werden. 2) Unter Josef II. kamen die Juden zur persönlichen Dienstleistung beim Heere. Sie wurden jedoch zunächst nur beim Fuhrwerk verwendet.

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