Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1892-01-01 · Heft 1 · p. Seite 28

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1892
Issue
Heft 1
Article
Die Versuche zur Errichtung einer Rabbinerschule in Oesterreich
Date
1892-01-01
Page
Seite 28 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2259275-2259319-2259321-2264866--1859-2264915
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

28 Wolf: Die Versuche zur Errichtung einer Rabbiuerschule in Oesterreich. Diesem Uebelstande suchte man in Mähren abzuhelfen. Daselbst bestand nämlich das Landesrabbinat. Wann dieses Landesrabbinat entstand ist nicht bekannt. N. Brüll im Wiener Jahrbuch 5628 (1887/8) S. 188 meint, es sei unter Maximilian II. etwa 1575 entstanden; nähere Belege giebt er nicht. Dieses Landesrabbinat unterschied sich von den Landesrabbinaten in Böhmen oder Galizien dadurch, daß die Institution seit ihrer Entstehung continuirlich fortbestand und nicht wie in Böhmens und Galizien nur zeitweilig functionirte. Um daher den Unterricht des Talmud, der damals wie man weiß, fast ausschließlich gelehrt wurde, in ein gewisses System zu bringen, wurde festgestellt, daß der Landesrabbiner im Monat Okeseknan nach den Herbstfesten zu bestimmen habe, welcher Tractat gelehrt werden solle. In den alten Statuten der jüdischen Gemeinden in Mähren (7^71 n'^) die wir 1880 (Wien, Holder) veröffentlichten, heißt es im ersten Capitel, das die Überschrift trägt: „Anfang der Weisheit ist die Furcht Gottes" Z 10: „Alle Rabbiner, welche Studenten und Zekolaren unterweisen, sollen die sogenannten Nasseedet oder Tractat im Talmud, so sie angefangen, enden, und nicht einmal da, anderes mal anders wo, sondern in der Ordnung lehren. Der Landrabbiner hingegen sei schuldig zu dem Umlauf des Jahres (d. h. nach den Herbstfesttagen, zu welcher Zeit Ferien waren) vor gebührender Zeit der Einstallirung der Studenten jene Uasseeket oder Tractat des Talmud, so sie anfangen sollen, dem ganzen Land kund zu machen, damit die Gemeinden die hierzu notwendigen Bücher von Prag oder Krakau bringen lassen können".^) Als unter der Kaiserin Maria Theresia die General-Policey-Proceß- und Commercialordnung für die Judenschaft in dem Marggrafthum Mähren 6e armo 1754 verfloß, wurde diese Bestimmung herübergenommen. In dem ersten Artikel: „Von Unterrichtung der Jugend" heißt es im Z 2: „Um aber diese jüdische Schulhaltung in einen ordentlichen Verfaß zu setzen, so wird den Landrabiner oder dessen Vertreter aus Nicolsburg^) alle Halb- Vergl. unfern Artikel: „Aus Alt-Prag und vom böhmischen Landesrabbinate" Allg. Zeitung des Judeuthums 1889 Nr. 12. 2) Es ist nicht bekannt, in welchem Jahre „die alten Statuten" abgeschlossen wurden. Dieselben wurden zum ersten Male in der Versammlung zu Holleschau a. M. 413 — 1653 n. d. G. Z. durch Zusätze bereichert. In Prag erhielt Herzmann (unter diesem Namen kommt er in den in den hiesigen Archiven vorhandenen Acten vor, allgemein heißt er jedoch Gersou und ist der Stammvater der Gersouiden) uud dessen Sohn Moses Katz, die in Prag eine hebräische Buchdruckerei errichteten, 1527 ein Begnadigungsschreiöen von Kaiser Ferdinand I. Welche Krakauer Druckerei gemeint sein kann, wissen wir nicht. 2) Zu jener Zeit war der Sitz des Landesrabbinates in Nicolsvurg.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.