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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1892-01-01 · Heft 1 · p. Seite 22

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1892
Issue
Heft 1
Article
Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Aufstand
Date
1892-01-01
Page
Seite 22 (sequence 22)
Language
German
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22 Kracauer: Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Aufstand 1612—1618. Klage: Art. 63) Isaak hat bei einem Darlehen Bleichenbach 20 Gld. von vornherein abgezogen. Art. 64) Hirtz hat sich für ein Darlehen von 150 Gld. 1 Dukaten verehren lassen. Art. 65) Seligmann hat Pfeifer, der eine Bürgschaft über 150 Gld. übernommen hatte, derart zugesetzt, daß Pf. ihm 10 Gld. besonders schenken mußte. Art. 66) Salomon hat von der Witwe Schleuer für ein Darlehen ein Stück Zwilch im Werthe von 20 Gld. verlangt und erhalten. u. s. w. u. s. w. Verteidigung: Isaak: Ist nicht wahr. H. ist vor 3 Jahren gestorben. S.: Niemals hat mir Pf. 10 Gld. verehrt; er behauptet dies nur, um mich um dasjenige zu bringen, was er mir noch schuldet. S.: Sie hat den Zwilch nicht als Verehrung, sondern unter Billigung des Bürgermeisters an Stelle der Zinsen gegeben. Sie soll nur ganz still sein; man weiß, daß sie bisher alle ihre christlichen und jüdischen Gläubiger betrogen hat. u. s. w. u. s. w. Angebliche Fälle von besonders hohem Wucher. Art. 104) Jakob Jud hat sich für jeden Gulden einen Heller wöchentlich (also c. 24o/o) unter dem Notaritätsschein des Egenolf verschreiben lassen. Art. 105) Stein hat dem Juden „zum Strauß" 12^, außerdem aber als „Honorar" 20 Guldgulden versprechen müssen. St. hat das Capial nicht erhalten, trotzdem verlangt der Jude die 20 Goldgulden. I. ist verstorben. „Kann in Ewigkeit nicht bewiesen werden". Der Sachverhalt ist vielmehr der: Von den Gläubigern gedrängt, bat er mich widerholt um ein Darlehn. Dieses erhielt er auch, wogegen er mir Bücher zum Pfände gab, die ich in eine verschlossene Kammer legte. Später entfernte er ohne mein Wissen das Schloß von der Kammer und nahm die Bücher wieder an sich. Der Bürgermeister erkannte daraufhin auf Erekution. Auf St.'s Bitte

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