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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1892-01-01 · Heft 1 · p. Seite 21

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1892
Issue
Heft 1
Article
Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Aufstand
Date
1892-01-01
Page
Seite 21 (sequence 21)
Language
German
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Kracauer: Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Aufstand 1612—1618. 21 Anklagen wegen Wuchers. Klage! Art. 57) Der Jud „zur Schachtel" hat Weißmann 30 Guld. zu 8^ geliehen, diese Summe aber durch Wucher bis aus 50 Guld. gebracht und sich einen Schuldschein in dieser Hohe ausstellen lassen. Art. 58) Pseiser hat dem Juden Samel einen Schein geben müssen, in welchem die zweijährigen Zinsen und außerdem noch 22 Gulden, die er aber nie erhalten hat, zur eigentlichen Schuld hinzugeschrieben wurden. Art. 59) Ist general u. s. w. Art. 60) Mosche hat sich von einem Darlehen, das er dem Schneider Kunkel gab, 9 Gulden sogleich abgezogen. Art. 61) Georg Wender hat dem Juden Josef ein neues seidenes Gewand, 9 Guld. Werth, dasür verehren müssen, daß er ihm 24 Gld. vorschieße. Art. 62) Mannas Jud hat Sauer von den geliehenen Summen öfters 20—30 Reichsth. zu seiner eigenen Verehrung abgezogen. Verteidigung: Der Jude: Nicht 30, sondern 50 Gld. habe ich ihm nach und nach geliehen, und zwar aus sein bloßes Wort hin zuerst 8, dann 10, dann 16 Gld. u. s. w. Als er aber sein Wort nicht hielt, vielmehr immer mehr Geld forderte, so habe ich mir über die Schuld einen Schein gcden lassen; hätte ich ihn nur um einige Pfennige übervortheilt, so würde er mich nicht fortwährend bestürmen, ihm noch mehr Geld zu leihen. S.: Ps. war mir verschiedene Posten schuldig. Wir verglichen uns darüber gütlich vor dem Lizentiaten Beyer und dem Notar Lantz, wobei Pf. von alledem nichts vorgebracht hat. Daraus erhellt der Ungrund seiner Beschwerde. M.: Dieser Schneider war mir schon seit etlichen Jahren 100 Gld. schuldig, zahlte aber nicht. Ich habe ihn öfters vor die H. Bürgermeister geladen, wo er mich barsch ansuhr und gewiß nicht geschwiegen hätte bezüglich der 9 Gld. Der Schuldschein wurde im Beisein zweier Zeugen abgefaßt und von ihm, seiner Hausfrau und einem Notar unterschrieben, ohne daß irgend welcher Abzug erfolgt wäre. I.: Ganz falsch. Ich habe ihm 24 Gld. gegen gebührende Zinsen geliehen. Das seidene Wams habe ich nicht erhalten. Hätte W. dasselbe verkauft, so hätte er ja gleich das halbe Geld daraus lösen können. M.: Davon ist nur wahr, daß ich Sauern etliche 100 .Geld, geliehen, bis dato aber weder Capital noch Zinsen zurückerhalten habe.

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