Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1892-01-01 · Heft 1 · p. Seite 18

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1892
Issue
Heft 1
Article
Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Aufstand
Date
1892-01-01
Page
Seite 18 (sequence 18)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2259275-2259319-2259321-2264865--1848-2264905
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

18 Äracauer: Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Aufstand 1612—1618. Klage: Art. 7) Jud Schimmel hat zwei Fischer arglistiger Weise überredet, ihm eine aus 55 Guloen lautende Schuldverschreibung zu cediren und sie dabei geno'thigt, nur 40 Gulden dafür zu nehmen. Art. 8 und 9 sind general und weil kein Zud u. s. w. (S. Anmerkung 3 auf voriger Seite.) Art. 10) Jud Mannas hat beim Bankerott 60 Gulden, welche er einem Christen schuldete, ohne dessen Wissen seinem Sohne verschrieben „und solche Simulation eignen Gefallens verrichten lassen". Art- 11) Anschelm hat W.Mahl einer Schuldwrderung halber nach Speyer geschickt, unv als dieser wegen des betrügerischen Vorgehens von Seiten der Juden nichts erreichen konnte, hat er ihm gegen sein ausdrückliches Versprechen die Reisekosten nicht ersetzen wollen. Art. 12) Marr hat den zwischen ihm auf der einen und Johann Sauer und dem Juden Venedikt auf der anderen Seite geschlossenen Vertrag boshaft gebrochen. Art. 13 behandelt dieselbe Sache. Art. 14) Marr ist ein berufener Erzbetcüger und hat sich als solcher in Forderungen gegen verschiedene Christen (die genannt werden) gezeigt. Art. 15) Lew hat sich mit dem Schiffsbaumeister Ziegler verglichen, daß dieser ihm von seiner Schuld in Höhe von 375 Gulden als Abschlags- V ertheidigung: Sch.: Sie haben mir den fraglichen Schuldschein übergeben, aber an Bezahlungs statt; „daß sie mir aber 15 Gülden nachgelassen haben, wird sich mit Nichten befinden, sondern vielmehr das Gegenthell ist zu beweisen". M. gesteht dies zu: die Cession ist aber bereits zwei Jahre vor meinem Unglück er folgt, mithin sätlt der Vorwurf der Simulation weg. A.: „Ist auch nicht eines Hellers wahr"; man befrage meinen ehemaligen Schuldner, welcher mir das Geld mit vielem Dank zurückgeschickt har. Wäre ich betreff der Reisekosten M. mit Recht etwas schuldig, so hätte er deswegen zu klagen gute Obrigkeit gehabt, wie ich ihm auch jetzt noch vor dieser Rede und Antwort stehen will. M.: Davon ist bloß wahr, dafi zwischen mir und S. ein Vertrag geschlossen worden ist. Als S. diesen verletzte, verklagte ich ihn und erlangte seine Verurtheilung, wie aus den gerichtlichen Protocollen hervorgeht. S. hat alsdann an das Kammergericht appellirt. M.: Das Gericht har in den genannten Fällen zu meinen Gunsten entschieden, doch habe ich noch keine Bezahlung von den Schuldnern erlangen können. L.: Z. hat von der Schulv etwas über 100 Gulden bezahlt und mich zehnmal überlaufen, wegen des Restes einen Vergleich mit ihm zu treffen,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.