Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1892-01-01 · Heft 1 · p. Seite 14

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1892
Issue
Heft 1
Article
Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Aufstand
Date
1892-01-01
Page
Seite 14 (sequence 14)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2259275-2259319-2259321-2264865--1844-2264901
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

14 Kracauer: Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Aufstand 1612—1618. missarien das „äoeuwentuin xaritionis et reHuLLitionis". Da er die Commission möglichst bald beendigt wissen wollte, so stellte er in seinem Berichte die Verhältnisse in der Stadt im günstigsten Lichte dar'). Er habe sich die größte Mühe gegeben, die Missethäter zur gebührenden Strafe zu ziehen und die geraubten Güter den Juden« zurückzuerstatten. Diese seien jetzt übrigens restituirt und genössen alle Rechte, deren sie sich früher erfreut hätten; dank der Energie, mit welcher er die Bürger zur Parition genöthigt habe. Somit sei dem kaiserlichen Mandate bis auf einen Punkt Genüge geschehen, den zu leistenden Schadenersatz. Und den sollten die Bürger tragen, welche doch der Plünderung mit eigner Lebensgefahr zu steuern versucht hätten? Dies verlangten nicht einmal die geschädigten Juden; denn sie sähen ja, daß der Rath .,an fleißigem, allermöglichsten Jnquiriren, die Bürger an embsigen Zurückdenken und Deferiren, wie die Schuldigen zur Strafe und zur Wiedererstattung gezogen werden könnten", nicht ermangelten. Sollten aber die Juden wider alles Verhoffen Ansprüche an die gesamte Bürgerschaft erheben, so behalte sich diese weitere Entschließungen noch vor. Unter diesen Umständen verzichteten die Commissarien auf die wörtliche Ausführung des Mandates; sie schlugen dem Rache vor, sich gütlich mit den Juden zu vergleichen und boten ihre Vermittlung an. Aber auch davon wollte die Majorität desselben nichts wissen; das hieße ja, die Juden als ebenbürtige Partei anerkennen. Er beschloß demnach, um einstweilen Zeit zu gewinnen, erst die den Commissarien von den Juden zugesandte Schrift gründlich zu widerlegen und dann die Universitäten um ihr Rechtsgutachten anzufragen 2). Inzwischen suchte er die Juden durch Erfüllung einzelner ihrer Wünsche in guter Stimmung zu erhalten. Die Forstherrn erhielten die Anweisung, ihnen die Festmaien zum Laubhüttenfeste zu verabfolgen ^); die Handwerksgesellen und Bürger wurden in wiederholten Edikten vor jeder Kränkung der Juden streng verwarnt^); die Untersuchung gegen alle an!) low. Ii ^et. 91. 2) 1. e. 94—95; Brgm. 31.x. 5. und 24. XII. 1616. In der That fragte er bei verschiedenen hohen Schulen an; diese gaben das Urtheil, „man könne Keinem an seinem Leben noch Ehre etwas thun; denn es sei kein vorsätzlicher Diebstahl, sondern ein gemeiner Raub gewesen, und habe jedermann zugegriffen öffentlich ohne Scheu bei Tag und Nacht" (Schudt Theil I, S. 56). s) Brgm. 9. IX. 1616. 4) I. e. 23. IV. und 7. V.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.