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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1892-01-01 · Heft 1 · p. Seite 12

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1892
Issue
Heft 1
Article
Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Aufstand
Date
1892-01-01
Page
Seite 12 (sequence 12)
Language
German
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!2 Kracauer: Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schcn Aufstand 1612—1018. zur Ausführung zu bringen. Bon dessen Wortlaut wich er insofern ab, als er nicht die Quartiermeister der städtischen Bezirke, sondern Rathspersonen mit der Regelung der Judenangelegenheit beauftragte. Die legten der Bürgerschaft folgende drei Fragen vor: 1) ob sie den Juden in ihren Gassen, Wohnungen, Synagogen, Begräbnissen, Gebrauch des Markthandels u. s. w. ruhig lassen und weder mit Worten, noch mit Werken daran verhindern wollten; 2) ob sie den Anordnungen der Commissarien bezüglich des den Juden zu leistenden Schadenersatzes nachkommen, und 3) ob sie alle diejenigen, welche sich am Eigenthum der Juden vergriffen hätten, der Behörde anzeigen wollten, damit die Schuldigen allein zur Verantwortung gezogen würden. Die nach den einzelnen Quartieren vorgeladenen Bürger gelobten zwar mit Handschlag an Eidesstatt Frieden mit den Juden zu halten; in einzelnen Fällen gaben sie auch verschiedene an, die sich am Raube betheiligt hatten; sie weigerten sich aber entschieden, der zweiten Bestimmung Folge zu leisten; denn was sie nicht gestohlen hätten, brauchten sie auch nicht zu bezahlen. Unter solchen Umständen geriethen die Deputirten auf den Gedanken, durch einen gelinden Druck auf die Juden dieselben von ihren Forderungen abzubringen. Der Syndikus Walther von Herborn lud die Angesehensten vor die Deputation und hielt ihnen vor, daß die wichtigsten Punkte des Mandates schon erfüllt seien. Die Synagoge, den Friedhof u. s. w. habe man ihnen zurückgegeben, ebenso die Häuser und Thore wieder herstellen lassen. Der Rath erbiete sich, auch noch die übrigen Bestimmungen zu erfüllen, „stehe aber dabei in vorsorglichen Gedanken, daß solches ohne Zusammenlaufen der Bürgerschaft nicht geschehen könne, daß dieser dadurch vor den Kopf gestoßen und der gegen die Juden gefaßte Groll aufs neue erregt werde". Beabsichtigten letztere wirklich, ein friedliches Verhältniß mit der Bürgerschaft anzubahnen und zugleich den Rath zu verpflichten, so sollten sie in einem notariell beglaubigten Schriftstück ihre völlige Restitution erklären. Zum Dank dafür werde der Rath jeden, dessen Betheiligung an dem Ueberfall der Gasse nachgewiesen werden könnte, sofort, ohne vorausgegangene richterliche Klage zum Schadenersatz nöthigen Die erschienenen Juden hielten einstweilen mit einer Antwort zurück und baten sich Bedenkzeit aus. In der Gemeinde verhehlte man sich nicht die Schwierigkeit der Lage. Man hielt es für unpolitisch, auf das kaiser- ') lom II. ^et. 90.

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