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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1892-01-01 · Heft 1 · p. Seite 10

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1892
Issue
Heft 1
Article
Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Aufstand
Date
1892-01-01
Page
Seite 10 (sequence 10)
Language
German
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10 Kracauer: Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Aufstand 1612—1618. hoffte Zurückführung setzte die Gemeinde drei Gedenktage ein: als Fasttage den 27. Elul (Tag der Vertreibung, Josif Omez Z. 953) und den 19. Adar (Tag vor der Zurückführung, wegen welcher die Juden Unruhen befürchteten, Josif Omez Z 1107), den 20. Adar aber als Freudenfest O^IO '). Das kaiserliche Mandat über die Zurückführung der Juden u. s. w. ward vom obersten Richter (Polizeibeamten) am Rathhause angeschlagen, die neue Stättigkeit aber durch den Druck zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Der Abfassung mancher Paragraphen waren weitgehende Erörterungen zwischen dem Kaiser und den Commissarien vorausgegangen. Auch die Wünsche der Juden fanden hierbei, wie wir sehen werden, eine gewisse Berücksichtigung ^). Im Verhaltniß zu den früheren Stättigkeiten weist sie mehrere höchst bedeutsame Neuerungen auf. Von vornherein ist schon beachtenswerth, daß sie den Juden nicht vom RaLhe, sondern von den Commissarien „sowohl auf Kaiserlicher Majestät Befehl, als auch auf freiwillige Heimstellung eines Erb. Rathes und der Bürgerschaft gegeben worden ist" ^). Sie trägt den deutlichen Stempel an sich, daß sie unter dem Eindruck der letzten Ereignisse und mit Beziehung auf sie abgefaßt ist. Da Fettmilch sich besonders auf die niederen Stände gestützt hatte, verordnete sie, „daß die Bürger wie auch die Handwerksgesellen bei den Eidespflichten ... die gemeine Judenschaft sammt und sonders in und außerhalb der Gasse unmolestirt und unbeleidigt lassen, sie bei Aufläufen, Feuersnöthen u. s. w. vor allem Ungemach defendiren sollen" ^). Einen solchen Eid hatten die Handwerksgesellen gleich nach ihrer Aufnahme in die Stadt zu leisten; den Zuwiderhandelnden ward mit schwerer Strafe an Leib und Gut gedroht. Hatten ferner die Zünfte den Commissarien und sogar dem Kaiser die Berpfändungsurkunde Karls IV. dahin ausgelegt, daß die Juden Leibeigene der Stadt seien und in ihr die alleinige Obrigkeit zu sehen hätten, so trat auf Bitten ersterer der Kaiser dieser Ansicht auf das Entschie- ') sAus dem Vornamen Bincenz machten die Juden zwei besondere Namen, nämlich (Binz) und (Hans)^ „An diesem Tage (19. Adar) singt ihr Vorsänger das Lied 2^ bis an die Worte 55^55 55^1 in einem ganz andern und lustigen Ton, als wie die Trompete geblasen, die sie vor den Juden bei ihrer Wiedereinsetzung vorhergeritten und geblasen, wie die Melodey ist des Liedes Vintz Hanß nach der Melodey die Schlacht von Pavia". — Die Verjagung aber im August wird mit betrübten Fasten jährlich gefeiert (Schudt 1. e. S. 55). 2) Kais. Com. Bd. 41, 52 und besonders 77. s) S. Einleitung und Schluß der Stättigkeit. 4) § 118 derselben.

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