Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1892
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Aufstand
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
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Kracauer: Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Ausstand 1612—1618. 7 Auch Fettmilchs Frau und Kinder blieben nicht verschont. Sie wurden für immer aus dem Gebiete der Stadt, sowie des Kurfürstenthums Mainz und der Landgrafschast Hessen verwiesen. Fettmilchs Vermögen verfiel dem Fiskus. Ebenso wurde auch den anderen sechs Geächteten — Konrad Schopp, Kenrad Gerngroß, Georg Ebel, Adolf Kantor, Hermann Geiß, Stephan Wolf — das Todesurtheil vorgelesen. Allen wurde unter anderm zur Last gelegt, daß sie zur Verjagung der Juden mitgeholfen, und mit Ausnahme von Schopp und Kantor während der Plünderung theils selbst geraubt, theils für sich hatten rauben lassen. Ihre flehentliche Bitte um ein christliches Begräbnis ^) wurde abgewiesen; Fettmilch ward nur die Schleifung zum Richtplatz erlassen. Unmittelbar nachdem die Hinrichtung an ihm, Schopp und Gerngroß vollzogen worden war, zog eine Abtheilung von Reiterei und Fußvolk unter Vorantritt von Zimmerleuten mit Trommeln und Pfeifen und wehenden Fahnen von dem Roßmarkt zum Fettmilch'schen Haus. Dort angelangt, hieb der Hessen-Darmstädtische Marschall, der Führer der Truppen, dreimal mit seinem Schwerte gegen die Pfosten, woraufhin sofort die Zimmerleute in das dreistöckige Haus stürzten und es bis auf das unterste Stockwerk im Verlauf einer Stunde abrissen ^). Inzwischen waren auch die anderen vier Geächteten hingerichtet worden. Die Köpfe von Fettmilch, Schopp, Gerngroß und Ebel wurden aus spitze Eisenstangen gesteckt und am Brückenthurm befestigt. Nach der Vollstreckung der Hinrichtung verkündeten die Subdelegirten noch weitere Strafen, die je nach dem Grade der Verschuldung härter oder gelinder ausfielen. Neun Bürger, welche die Subdelegirten bedroht und sich besonders bei der Plünderung der Gasse hervorgethan hatten, wurden Ihre Körper sollten mit Ausnahme des Ebel'schen unter dem Galgen begraben werden. 2) nach der „Relation" sofort nach Verlesung des Urtheils. 3) S. „Executionsbericht" S. 29 aus Schudt S. 58 Teil II. Fettmilchs Haus ward erst später völlig dem Erdboden gleich gemacht, da das benachbarte Haus („zum Hasen") erst gesprießt werden mußte. — Auf dem leeren Platze wurde I V2 Jahre später eine steinerne „Standsäule" nach dem Urteilsspruche in Form eines Obelisken errichtet, deren lateinische und deutsche Inschrift zu Schudt's Zeiten (Anfang des achtzehnten Jahrhunderts) kaum noch lesbar war. Erstere lautete: „FemMernas redsllionis Meinolfs XXVIII ^edrnarü N. V.O.XVI." Darunter stand: Vineentius ^sttmileli clnleiarius tridudus talsa sxs, 1itsri3 st siM1i8 seäiti056 rnoti8 ete. s. Lersners Chronik I, 394. woselbst auch die deutsche Inschrift zu lesen ist. Ueber die Abfassung des Spruches s. auch Brgm. 21.1. und 18,111. 1617,