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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1890-01-01 · Heft 3 · p. Seite 374

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1890
Issue
Heft 3
Article
Juden als Kirchen-Pächter
Date
1890-01-01
Page
Seite 374 (sequence 2)
Language
German
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374 Miscellen. von einem Haeretiker ausgesprochen, kümmerte den katholischen Herrn nicht. Hier also gestaltete sich schon der — sit venia vei-bo — Kleinbetrieb lucrativ: Die Kirche wurde gesperrt, ebenso der Friedhof; wer einen Ehebund zu schließen, ein Kind zu taufen, einen Todten zu begraben hatte, mußte für die Schlüssel eine bestimmte Taxe entrichten; noch höher war die Steuer, welche die Gemeinde für die Abhaltung des Gottesdienstes an Sonn- und Feiertagen zu entrichten hatte. Auch mußte hier der Priester an Ort und Stelle seßhaft sein, um eben das Geschäft im Bedarfsfalle jederzeit abschließen zu können. Da ferner hier das Hinderniß des Glaubens wegfiel, so war es in der Regel einer der ohnehin im Dorfe seßhaften Iuden, der Mauthner, Krämer oder Schänkwirth, welcher die „Schlüsselpacht" mit übernahm. Der Ertrag war, da das Geschäft mit erbarmungsloser Härte gehandhabt wurde, für den Gutsbesitzer wie den Pächter ein sehr erheblicher. War es ihm irgend möglich, so zahlte der Bauer, namentlich wo es sich um ein Begräbniß handelte; daß Leichen wochenlang unbeerdigt blieben, kam freilich auch zuweilen vor. Nächst den Begräbnissen waren es die Hochzeiten, welche dem „Schlüsselpächter" den meisten Ertrag brachten; that sich ein Paar ohne kirchliche Einsegnung zusammen, so verfiel es in eine noch viel schwerere Concubinats-Steuer. Hingegen trug die Taufe weit weniger und am schwächsten war der Ertrag der Messen an hohen Feiertagen. In jedem Dorfe gab es eine Anzahl kleiner Heiden, und eine Gemeinde mußte schon sehr wohlhabend sein, wenn sie sowohl zu Weihnachten als zu Ostern die Kirche öffnen ließ. Bon regelmäßigem Sonntags-Gottesdienst war wohl nirgendwo die Rede. Das grauenhafte Unwesen erstreckte sich, wie erwähnt, über alle von „Haeretikern" bewohnten Provinzen der „RsZMMea ^olonia", also namentlich auch über Ostgalizien, die Wojewodschaft Podolien und die Ukraine. Dasselbe vom moralischen Standpunkte zu betrachten ist hier nicht des Ortes; jedenfalls war der christliche Herr dafür mehr verantwortlich zu machen, als der jüdische Pächter. War das Maaß der Geduld in den Gemüthern der Geknechteten erschöpft, so büßten sie beide mit Gut und Blut, und dann der Pächter in der Regel noch weit schwerer, als der Herr, welcher bei einem Aufstand fliehen oder sich in seinem Schlosse vertheidigen konnte. Auch bei der letzten großen Rebellion der Unterjochten gegen ihre Quäler, dem sogenannten „Hajdamaken"-Aufstand von 1770 war es die „Schlüsselsteuer", welche die Gemüther am wildesten entflammte. Wohl scheint es keinem Zweifel zu unterliegen, daß die von polnischen Historikern gegebene Darstellung, Rußland habe dabei seine Hand im Spiele gehabt, zum guten Theil begründet ist, namentlich scheinen die „geweihten Schlacht-

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