Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1890
- Issue
- Heft 3
- Article
- Juden als Kirchen-Pächter
- Date
- 1890-01-01
- Page
- Seite 373 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Miscellen. 373 Juden als Airchen-Piichter. Von Karl Emil Franzos. Der Herausgeber dieser Zeitschrift theilt auf S. 294 aus Zöllners „Lehrbuch für alle Stände", Berlin 1782, die Notiz mit, daß an einigen Orten ir. Galizien die christliche Taufe den Juden verpachtet war — „wer sein Kind wollte taufen lassen, mußte sich vom Juden den Schlüssel zum Taufstein erkaufen". Zöllners Notiz ist nicht unrichtig, aber ungenau; der wahre Sachverhalt war m Kürze der folgende. Mit dem wirtschaftlichen Niedergang des polnischen Kleinadels, namentlich in den beiden letzten Jahrhunderten der Selbstständigkeit des Reichs, hielt natürlich das Anwachsen des pecuniären Einflusses jener Fremdlinge, welche über Geldmittel verfügten, gleichen Schritt. Es waren dies Deutsche (namentlich aus Schlesien und Sachsen), Armenier und Juden. An sie fiel als Deckung der Darlehen zunächst die Pacht der Durchfuhrzölle und Wegmauthen, dann der Propinations-Rechte, endlich der Güter selbst. Waren auch diese verpfändet, so verfielen einzelne der Schlachzizen — die Noth macht erfinderisch — auf die Verpachtung ihrer Patronats-Rechte. In jenen Gegenden, wo das hörige Landvolk den Glauben seiner Beherrscher und Ausbeuter theilte, also gleichfalls katholisch war, ließen sich damit nur bescheidene Geschäfte machen: der bedrängte Edelmann trat — da Patronats-Rechte über römisch-katholische Kirchen nur von Angehörigen dieses Glaubens ausgeübt weren durften — seine Rechte an einen katholischen Kaufmann ab, der nun seinerseits durch Drangsalirung des Pfarrers, bis sich derselbe zu einer Steuer bequemte, oder durch Schacher bei Besetzung der erledigten Pfarrstelle, den Pachtzins herauszuschlagen bemüht war. Da der Gewinn trotzdem nur ein bescheidener war — denn vor dem Schlimmsten war die Landgeistlichkeit durch den Schutz ihrer Oberen, noch mehr durch die in ihren Händen ruhende Waffe des Kirchenbanns bewahrt — so rentirte sich der Einzelbetrieb nicht und es tauchten daher bald in diesem merkwürdigen Handelszweige Großhändler auf, welche die Patronatsrechte halber Wojewodschaften in Pacht nahmen. Es waren dies Deutsche aus den oberschlesischen Städten, namentlich aber Armenier; die Juden waren, wie erwähnt, naturgemäß ausgeschlossen. Anders jedoch gestaltete sich der Handel in jenen Landschaften, wo das Landvolk „haeretischen" d. h. griechisch-katholischen oder griechisch-nichtunirten (gr.-orientalischen) Glaubens war. Gegen die Ketzer und ihre Priester war natürlich Alles gestattet; der Staat schützte sie nicht; der Kirchenbann,