Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1890
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Aufstand 1612 - 1618
- Date
- 1890-01-01
- Page
- Seite 361 (sequence 43)
- Language
- German
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Äraeauer: Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Ausstand 1612 1618. 361 Bürgerschaft, als die mit Leib- und Lebensgefahr, auch Versäumniß des Ihrigen bei Tag und Nacht sie zu beschützen geflissen gewesen sei, wegen der an ihnen verübten Ungebühr nichts im geringsten vermerken zu lassen, sondern wo sie (8e. die Juden) deshalb zu klagen sich befugt erachten, daß sie die Klagen nur gegen Diejenigen richten, so Anlaß dazu gegeben haben. Schließlich ersuchten sie noch die Subdelegirten, den ganzen Verlauf der Dinge ihren Herren üäelita also zu referiren, daß sich die Bürgerschaft dessen zu erfreuen haben möge" ^). Um nur rasch aus der Stadt zu kommen, gingen die Subdelegirten auf alles, vorbehaltlich höherer Bestätigung, ein, und da jetzt die Commissarien die sofortige Freilassung ihrer Räthe in den energischsten Ausdrücken verlangten, so ließ sie der Ausschuß am 28. August ziehen. Zu ihrer Sicherheit gab ihnen der Rath ein Geleit von zweihundert Bürgern mit?). Der ihnen gewordenen Anweisung gemäß eilten die Subdelegirten sofort nach Aschaffenburg und überbrachten ihren Herren Schreiben von den Zünften und dem Rath. Das des letzteren war in einem sehr de- und wehmüthigen Tone abgefaßt ^); es führte zur Entschuldigung die eigene Hilflosigkeit an. Das Schreiben der Zünfte dagegen variirte weitschweifig nur das Thema, wie sehr sie den Commissarien für die treuherzige und wohlgemeinte Affection gegen die Stadt zu Dank verpflichtet seien; nebenbei erwähnen sie auch einmal, daß sie die Subdelegirten bei Gelegenheit eines in der Judengasse unversehens entstandenen Auslaufes geschützt hätten*). Ja die Zünfte trieben die Heuchelei so weit, daß sie die Juden beim Rathe gradezu des schwärzesten Undanks bezichtigten. Denn nur auf deren inständigstes Bitten habe man ihnen den Abzug aus der Stadt erlaubt, und jetzt ließen sie sich hier und da verlauten, daß die von den Handwerksgesellen erfolgte Plünderung auf Geheiß der Bürgerschaft ins Werk gesetzt sei! Der Rath möge daher die noch in der Stadt weilenden Juden notariell vernehmen lassen, wen sie für den Anstifter der Plünderung hielten^). Dieser aber fürchtete, daß eine Untersuchung nur noch Gravirenderes gegen ihn und die Zünfte ergeben würde und lehnte sie daher ab mit dem Bemerken, es sei ja wohl bekannt, daß sich in den verflossenen Tagen ebensoviel Handwerksgesellen als Bürger in der Gasse hätten betreten lassen; ') Kais. Com. Bd. 34 und 45. 2) Brgun. Bd. 13 No. 27 und 30. 3) I. e. 35; Kais. Com. Bd. 20. 4) Kais. Com. Bd. 20. ') Brgun. I. e. 43; Brgm. 14. IX. 1614.