Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1890
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Aufstand 1612 - 1618
- Date
- 1890-01-01
- Page
- Seite 349 (sequence 31)
- Language
- German
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Kracauer: Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Aufstand 1612—1618. 349 Da griffen diese zu einer Maßregel, die sich wider sie selbst wenden sollte und das Unheil, das sie damit zu bannen gedachten, erst recht heraufbeschwor. Als sie sahen, daß sie bei den Zunftmeistern nichts ausrichten konnten, beschieden sie am 22. August die Altgesellen aller Handwerker, und zwar zwei aus jeder Zunft, zu sich, erinnerten sie, daß sie sich des Gehorsams gegen das Mandat zu erklären und bei Strafe der ReichS< acht und der Ausstoßung aus den Zünften die ungehorsamen Meister zu verlassen hätten ^). Dabei händigten sie ihnen 24 Exemplare des Diariums ein. Auf die Kunde hiervon trat der Ausschuß zusammen, ließ durch einen Advocaten gegen die allen Rechten und Immunitäten der Stadt zuwiderlaufende Berufung der Gesellen einen Protest aufsetzen und lud dieselben zu sich auf die Schmiedtstube. Dort setzte man ihnen reichlich zu trinken vor, so daß bald die Mehrheit stark „beweint" wurde; darauf stachelte man die vom Wein Erhitzten gegen die Subdelegirten auf, welche nichts anderes im Sinne hätten, als sie zu Schelmen zu machen und ihre Namen an den Pranger oder gar an den Galgen zu schlagen. Diese aufreizenden Reden zündeten rasch. Die Gesellen drangen mit den Meistern vor die Wohnung der Subdelegirten (in dem „Württemberger Hof" auf der Fahrgasse, damals „der goldene Löwe") und verlangten stürmisch eine öffentliche Ehrenerklärung, da sie an ihren Ehren „ungültig angezapft" seien. Vergebens suchten die Bedrohten die Gesellen zu beschwichtigen mit dem Hinweis, daß sie ja nur an das Mandat erinnert worden wären; es stände ihnen frei, demselben nachzukommen oder nicht. Die Subdelegirten sahen sich zu einer Ehrenerklärung gezwungen, die am nächsten Tage überall angeschlagen wurde 2). Hierauf ließ sich Schopp, Fettmilchs unzertrennlicher Genosse, von den Gesellen das feierliche Versprechen geben, fest bei den Bürgern zu stehen, und verbot den Subdelegirten sowie ihren Dienern bei Gefahr ihres Lebens, ihre Wohnung zu verlassen ^), wobei er und Kantor die stärksten Drohungen und Schmähungen gegen sie ausstießen. So waren t) Für dies und das Folgende s. den Bericht der Subdelegirten an den Kaiser (Kais. Com. Bd. 20). Auffallend dürftig ist hier der Bericht des Diariums. 2) S. auch Brgun. Bd. 13 Nr. 40 a und Bd. 15 Nr. 28. Kais. Com. Bd. 20 und 55. In dieser heißt es:--sie dürfen bei ihren Meistern ungehindert des Kaiserlichen Mandates arbeiten; dieses soll ihnen an ihren Freiheiten, Märkten, Landstraßen u. s. w. nicht hinderlich sein u. s. w. 2) Als der Kutscher eines der Subdelegirten anspannen wollte, um seinen Herrn wegzusahren, verbot ihm dies Schopp, da er ihm sonst „den Kopf zerschmeißen wolle".