Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1890
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Aufstand 1612 - 1618
- Date
- 1890-01-01
- Page
- Seite 342 (sequence 24)
- Language
- German
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342 Kraeauer: Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Aufstand 1612—1618. diesmal vergebens. In ihrer Verblendung hielt die Menge die Langmuth derselben für Schwäche; hatte sich doch die stets drohende Gewitterwolke noch nie entladen. Nur so verstehen wir einigermaßen die Kühnheit, mit der sie sich den Forderungen des Herrschers entgegensetzte. Fast wie Hohn klingt es, wenn der Rath in seinem Antwortschreiben dem Kaiser zu beweisen sucht, daß die Stadt durchaus berechtigt sei, die Juden nach Ablauf der Stättigkeit zu vertreiben, und daß er erst dann befugt sei, sie als herrenlos gewordenes Gut in seinen Schutz zu nehmen ^). Der Rath wagte sogar den versteckten Vorwurf gegen Mathias zu erheben, daß er aufrührerischen Unterthanen gegen ihren rechtmäßigen Herren Vorschub leiste. Weshalb schenke er denn sonst den lügnerischen Berichten der Juden, welche sich nur der Schutzherrschaft der Stadt entziehen wollten, fortwährende Beachtung? Diese walte nur in gerechter und billiger Weise ihres Amtes und sei bereit, allen Beschwerden der Juden abzuhelfen. Sodann vertheidigt sich der Rath gegen die einzelnen wider ihn vorgebrachten Klagen: Die erwähnte judenfeindliche Schrift sei außerhalb Frankfurts gedruckt worden und solle auch confiscirt werden, aber nicht wegen des Inhalts, welcher in nichts, was gegen des heiligen Reiches und der hiesigen Stadt Ordnung wäre, verstoße, sondern weil sie ohne obrigkeitliche Erlaubniß in der Stadt verbreitet worden sei. Die den Juden gesetzmäßig zustehenden Appellationen denke niemand zu verhindern, aber auch den Christen dürfe nicht das Rechtsmittel der Appellationen in ihren Schuldprocessen mit den Juden verkümmert werden. Die vom Rath ernannte Schuldencommission trage dafür schon Sorge, daß den Juden das ihrige gezahlt würde. Die Laubhüttenceremonien seien bis jetzt über Gebühr geduldet worden; die Juden könnten doch keine Obrigkeit zwingen, ihnen für ihren abergläubischen Gottesdienst junge Bäume zu verkaufen. Schließlich gezieme es sich auch nicht, daß sie für ihre Feiertage christliche Dienstboten hielten. Der Rath habe zwar nichts dagegen, wenn Christen sich dazu herabwürdigten, werde aber niemals seine Bürger zwingen, in die Dienste der Juden zu treten(als ob sie dies jemals verlangt hätten!). Auch in dem gleichzeitig an die Commissarien gerichteten Der Rath verwerthete hierbei die Deductionen einer Commission, welche er zur Untersuchung der rechtlichen Stellung der Frankfurter Juden eingesetzt hatte (Low. II. ^et. M. 62). 2) l'oin. II. ^.et. 64.