Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1890-01-01 · Heft 3 · p. Seite 341

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1890
Issue
Heft 3
Article
Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Aufstand 1612 - 1618
Date
1890-01-01
Page
Seite 341 (sequence 23)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2259275-2259324-2259328-2264757--1757-2264800
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Kracauer: Die Juden Frankfurts im FeLtmilch'schen Ausstand 1612—1618. 341 zu halten, damit die Juden nicht etwa davon Kenntniß erhielten und sich bei Mathias beklagten. Der Rath erklärte sich damit einverstanden, von jedem gewaltthätigen Vorgehen gegen die Juden abzustehen. Durch fortwährende Petitionen an den Herrscher hoffte er ihn endlich mürbe zu machen. Gleich in der ersten, von den Vertretern der Reichsstädte gebilligten Bittschrift stellte er ihm als leuchtendes Vorbild seinen Ahnherrn, den Kaiser Maximilian I. vor, der den Reichsstädten Nürnberg, Ulm, Nördlingen die Erlaubniß erteilt hätte, die Juden zu verjagen. So möge auch er der Bürger inständiges und fleißiges Bitten erhören und sich dadurch sonderbaren unsterblichen Ruhm und einen würdigen Namen erwerben Aber auch ohne Petitionen schienen sich jetzt alle Schwierigkeiten in der Judenfrage auf die einfachste Weise zu lösen. Mitte Juni 1614 lief der Termin der Stättigkeit ab. Es stand zu erwarten, daß die Juden den Rath um deren Prolongirung aus weitere drei Jahre ersuchen würden. Darauf brauchte er einfach nicht einzugehen, und dann mußten sie, ohne sich über Vergewaltigung beklagen zu können, die Stadt verlassen. Dieses verlangte auch eine vom Ausschuß inspirirte Schrift, als deren Verfasser man Joh. Sauer bezeichnete. Darin ward als ganz sichere Thatsache hingestellt, daß der Rath die Stättigkeit nicht erneuern und der Ausschuß den Antrag stellen werde, die Juden vom Bürgervertrage auszuschließen. Die Schrift behauptete auch, daß den Juden als Leibeigenen und Privatknechten der Stadt ein für allemal verwehrt werden müßte, gegen den Spruch des Rathes oder des Schöffengerichtes zu appelliren und die kaiserliche Intervention anzurufen-). Es half den Juden nichts, daß der Kaiser ihren lebhaften Protesten gegen die Verkümmerung der natürlichsten Rechte Geher schenkend, der Bürgerschaft die „unziemlichen und widersinnigen Persuasiones, ihre Ein- und Fürbildungeu verwies" und die sofortige Zurücknahme aller gegen die Juden geplanten Anschläge gebot, daß ferner die Commissarien in seinem Auftrage die Confiskation der bewußten Broschüre und die Verhaftung des Verfassers forderten, da sie die Zerrüttung des Gemeinwesens bezwecke und zum Ungehorsam gegen die Obrigkeit aufreize^). Die zürnende Stimme des' Kaisers und der Commissarien erscholl auch -) Brgun. Bd. II, No. 36 und 37. -) Kais. Com. low. 15 in der Supplication der Juden an den Kaiser, 1?0vi. II. ^ct< 58 und 59. y Das kaiserliche Schreiben ist datiert Budweis den 10. II. 1614. I. e. Nr. 60 und Brgm. 1614 19. III.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.