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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1890-01-01 · Heft 3 · p. Seite 340

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1890
Issue
Heft 3
Article
Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Aufstand 1612 - 1618
Date
1890-01-01
Page
Seite 340 (sequence 22)
Language
German
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340 Kracauer: Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Aufstand 1612—1618. strittigen Fragen zu erledigen ^). Auch die Judenfrage kam wieder in Fluß. Den reichsstädtischen Gesandten übergab der Rath zur besseren Jnformirung die Privilegien und sonstige wichtige Documente, sowie eine grade jetzt in Oppenheim ohne Nennung des Verfassers — man hielt allgemein Weitz dafür — erschienene und in Frankfurt verbreitete Broschüre: „Wie die Juden zu Nürnberg, N'ördlingen, Ulm abgeschaft wurden". Vergebens befahl der Kaiser dem Rath, sie wegen ihrer besonderen Judengehässigkeit zu confisciren. Die Berathungen zogen sich mehrere Wochen hin. Bald konnten die Gesandten dem Rath ein Gutachten 2) übergeben, in welchem sie ihm das Recht zuerkannten, die Juden zu vertreiben, doch einstweilen noch davon abmahnten, da diese sich grade jetzt der Gunst des Kaisers zu erfreuen hätten, während die Stadt bei ihm noch in Ungnade stände und bei weiterem Ungehorsam vielleicht sogar alle ihre Privilegien verlieren könnte. Sie empfahlen vielmehr, sich in dieser Angelegenheit das Verfahren von Ulm, N'ördlingen, Nürnberg zum Muster zu nehmen. Nicht in Ueberhastung, sondern durch zielbewußtes Vorgehen hätten diese Reichsstädte endlich den kaiserlichen Widerstand gebrochen und seine Einwilligung zur Vertreibung ihrer Juden erlangt. Doch auch positive Vorschläge hatten die Gesandten zu machen: Man solle einige „Aufmerker" bestellen, um jedes Vergehen der Juden gegen die Reformation (das Frankfurter Gesetzbuch) und die Stättigkeit zur Anzeige zu bringen; mit unnachsichtiger Strenge sei dann die Strafe zu bemessen. --Als wirksamstes Mittel, den Erwerb der Juden zu mindern, schlugen sie die Errichtung von städtischen Leihhäusern vor. Ferner müßten die Juden angehalten werden, an den öffentlichen Arbeiten und Bauten der Stadt mitzuwirken, wozu sie als Leibeigene derselben von rechtswegen verpflichtet seien. Derartige consequent durchgeführte Maßregeln würden ihnen schon den Aufenthalt in Frankfurt derart verleiden, daß sie nach und nach von selbst ausziehen würden. Am raschesten aber, meinten die Gesandten, könnte die Stadt zum Ziele gelangen, wenn sie, die Geldverlegenheit des Kaisers ausnutzend^), ihm ein größeres Darlehn in Aussicht stellte; dann würde er ihr wahrscheinlich freie Hand in der Judensrage lassen. Das ihr dadurch erwachsende Deficit könne sie ja durch die Bestrafung der Juden mit höheren Geldsummen wieder decken. Alle diese Beschlüsse seien aber geheim ') Brgun. Bd. 11 No. 11; Brgm. 1614 3. II. 2) Brgun. lom. II. No. 21, 31—32. 3) Er hatte erst Anfang 1614 die Zünfte und dann den Rath wiederholt vergebens um ein größeres Darlehen ansprechen lassen.

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