Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1890-01-01 · Heft 3 · p. Seite 335

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1890
Issue
Heft 3
Article
Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Aufstand 1612 - 1618
Date
1890-01-01
Page
Seite 335 (sequence 17)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2259275-2259324-2259328-2264757--1751-2264794
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Kracauer: Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Aufstand 1612—1618. 335 liren (Handreichung zu thun), wodurch der Christen Reputat gemindert und der Juden Aberglaube gemehrt würde". Dagegen protestirten aber diese energisch. Das Verbot lief schnurstracks ihren Privilegien zuwider, die ausdrücklich bestimmten, daß man sie bei ihren Synagogen, Ceremonieen und Herkommen lasse. Mit Rücksicht darauf, und weil er besorgte, die Judenschaft im Reiche möchte sich ihrer annehmen und es könnten ihm dadurch Weitläufigkeiten entstehen, gab der Rath dem Protest statt. Dagegen untersagte er ihnen jetzt das Waschen, Putzen, Schächten und Metzgen an christlichen Sonn- und Feiertagen, da alles dieses nicht ohne merkliche Offension christlicher Gemüther vorgenommen würde. Außerdem sollten die Juden das Spazierengehen in der Stadt, besonders aus den öffentlichen Plätzen und dem Samstagsberg ein für allemal unterlassen. Den Gärtnern ward zugleich bei Strafe von 4 Gulden verboten, ihnen Milch zu verkaufen Auch in materieller Hinsicht wurden jetzt die Juden auf das empfindlichste geschädigt. Ein Theil der Schuldner zeigte überhaupt keine Lust, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Schien doch die Vertreibung der Juden über kurz oder lang sicher zu sein. Immer bestimmter tauchten Gerüchte von einer baldigen Plünderung der Gasse auf. Mitte November befürchtete man von den Sachsenhäusern, die fast alle auf Fettmilchs Seite standen, einen Handstreich gegen die Gasse ^). Aber auch diejenigen Schuldner, welche zahlen wollten, verweigerten doch den durch den Bürgervertrag festgesetzten Zinsfuß. Zwar entschied darauf das Schöffengericht zu Gunsten der Gläubiger; nun aber mischte sich Weitz in die Angelegenheit. Zunächst bot er den Juden an, ihnen gegen eine hohe Summe zu ihrem Rechte zu verhelfen^). Von ihnen zurückgewiesen, vertrat er eifrigst die Sache der Schuldner. Er erklärte auf einmal, bezüglich der Höhe des Zinsfußes hätten weder der Kaiser, noch die Commissarien der Bürgerschaft Vorschriften zu machen, hierüber sei vielmehr einzig und allein das Kammergericht zu Speyer kompetent, und er veranlaßte nun den Ausschuß, durch drei Abgesandte (Bernoulli, Reiß, ') Ueber alles dieses s. Brgun. Bd. 10 Nr. 119, 126, Brgm. 30. IX, 5. X, 2. 5. XI. II ^et. 52, 53. 2) Der Rath ersuchte die Sachsenhäuser durch zwei seiner Mitglieder, denen ein Zeuge und ein Notar beigegeben ward, „sich solcher gesährlichen Tätlichkeiten zu enthalten". (viarurQ kistorieuru S. 145 und 147). 3) Kais. Com. Bd. 70'/.. Zeitschr. f. d. Gesch. d. Juden i. Deutsch!. IV. 22

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.