Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1890
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Aufstand 1612 - 1618
- Date
- 1890-01-01
- Page
- Seite 334 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2259275-2259324-2259328-2264757--1750-2264793- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
334 Kracauer: Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Aufstand 1612—1618. Das kaiserliche Schreiben, dem im weiteren Verlauf des Jahres noch mehrere folgten hatte immerhin einigen Erfolg. Trotz allen Drängens von feiten Fettmilchs und des Ausschusses wagte der Rath doch nicht, die Vertreibung der Juden ins Werk zu setzen, wenn auch die Abrechnungskommission ihre Thätigkeit noch weiter fortsetzte. Auch verbot er den Juden nicht mehr, nach Regensburg-) und an den kaiserlichen Hof Abgesandte zu schicken; sogar die Moderation wurde einstweilen sistirt. Dagegen bestrebte man sich andrerseits, durch eine Reihe drückender Maaßregeln den Juden den Aufenthalt in der Stadt möglichst zu verleiden. Zunächst ward ihre Bitte, ein Edikt zu veröffentlichen, daß sie in bevorstehender Messe menniglich munolestirt gelassen würden, abgeschlagen^). Bald darauf, kurz vor dem Laubhüttenfeste, beantragten einige Bürger im Namen der Zünfte, den Juden nicht mehr, wie es seit unvordenklichen Zeiten üblich gewesen war, das Holen von Festmaien aus dem Stadtwalde zu gestatten, da er dadurch verwüstet würde ^). Und doch hatten dieselben Antragsteller gar nichts einzuwenden gehabt, als die Sachsenhäuser mit größter Rücksichtslosigkeit im Walde hausten ^) und nicht einmal die eingehegten Theile verschonten. Die wiederholten Petitionen der Juden um Gewährung grüner Reiser zum Schmucke der Festhütten blieben unbeachtet 6). Tiefer einschneidend in die Verhältnisse der Juden war der Ende September vom Ausschuß gestellte Antrag, jedem Bewohner der Stadt bei einer namhaften Strafe zu verbieten, „ihnen auf ihren Sabbathen zu famu- ') Am 2. IX (I'om. II ^.et. 45) und 25. X (Viarum ni8t0rieum S. 144). 2) In low. II der Kais. Cornmissionsacten befindet sich eine Beschwerdeschrifr einiger Juden an den Kaiser, daß ihnen das Geleit nach Frankfurt und Regensburg verweigert wurde. Sie ist unterzeichnet von „Baruch Jud von Koblenz unter dem Stift Trier, Simon aus dem Stift Trier, Rab Salomon von Hildesheimb, Rab Koppelmann von Wimpen (Wimpfen), Joseph von Hildesheimb, Sambson von Israelis (?), Michael von Prag". — Der Erzbischof von Trier empfahl die Schrift zur Berücksichtigung dem Kaiser, „der seine Kammergüter bei ihren Rechten schützen werde". Landgraf Ludwig, von Mathias um seine Ansicht befragt, schrieb darauf: „Da es der erste Reichstag sei, an dem möglicherweise Anliegen und Beschwerden von den Juden vorgebracht werden könnten, so sei es billig, daß ihnen ein freier Zuzug zum Kaiser geöffnet werde". Darauf erließ dieser zwei Erlasse an den Rath. Brgm. 31. VIII. 4) 5om. II ^ct. 41. ö) S. Kriegk S. 301. y Brgm. 7. und 14, IX. 1613; lom. II ^et. Nr. 42 und 43. Von einer Verwüstung des Waldes konnte dabei unmöglich die Rede sein, da die Juden nur 4 Wagenladungen vo-n Sprößlingen gegen einen angemessenen Preis begehrten.