Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1890
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Aufstand 1612 - 1618
- Date
- 1890-01-01
- Page
- Seite 325 (sequence 7)
- Language
- German
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Kracauer: Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Ausstand 1612—1618. 325 gingen nur von einigen Zünften und Privatpersonen aus. Diese hätten sich überall verlauten lassen, stellten die Juden dem Rathe vor, daß sie nichts von besonderen Privilegien zum Schutze der Juden wüßten. Offenbar seien auch die letzten Rescripte der Commissarien und des Kaisers der Bürgerschaft nicht genügend bekannt. Damit nun später Niemand, wenn er vom Kaiser zur Verantwortung gezogen würde, sich mit seiner Unkenntniß entschuldige, so baten sie den Rath, die Privilegien und Rescripte „öffentlich und klarlich verlesen zu lassen"^). Zugleich setzten sie die Commissarien von der ihnen drohenden Gefahr in KennLniß. Darauf erließ Landgraf Ludwig — der Erzbischof von Mainz befand sich noch auf dem Reichstage zu Regensburg — an den Rath ein sehr eindringliches Schreiben^). Mit unendlicher Mühe sei der Bürgervertrag zu Stande gekommen und ihn wolle man jetzt verletzen? Dem so deutlich ausgesprochenen Willen des Kaisers zum Trotz schickten die Bürger sich zu Gewaltthätigkeiten gegen die Juden an? Ob sie denn gar nicht an die Folgen dächten? Nicht ungestraft würde Mathias ihren Ungehorsam hingehen lassen. Auch die Zünfte wurden in gleicher Weise vom Landgrafen verwarnt^). Der Rath aber ließ sich dadurch nicht von dem einmal eingeschlagenen Wege abbringen. Das Begehren der Juden ignorirte er überhaupt; die Vorschläge der Commission nahm er zum größeren Teile an und beauftragte sie mit deren Ausführung; nach heftigen Debatten hatten Weitz und sein Anhang den Sieg davongetragen. In der Sitzung vom 15. Juni beschloß der Rath die Moderation. Bei der Frage nach dem Zinsfuß kam es noch einmal zu erregten Auseinandersetzungen. Die conservative Partei verlangte ihn nach Z. 22 des Vertrages; Weitz' Anhang nach den Reichsconstitutionen. Der Rath ging der Streitfrage dadurch aus dem Wege, daß er bestimmte, die Zinsen sollten „nach der Billigkeit" bezahlt werden^). Trotzdem dieser Beschluß bezüglich der Moderation und des Zinsfußes einstweilen noch geheim bleiben sollte, schrieb ihn Weitz sofort nieder und theilte ihn Fettmilch mit der Bemerkung mit, „er wolle sein Haupt nicht sanft legen, wenn nicht alle Juden verjagt würden, und wenn dies nicht binnen einem Jahre geschähe, so wolle er nicht mehr zu Rathe kommen". Er war erbitterter als je gegen sie; sie hatten nämlich ') low. I. ^et. 20. 2) 1. e. 22. 2) l'oni. I. ^et. 23. 4) Brgm. 1613, 15. VI.