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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1890-01-01 · Heft 3 · p. Seite 323

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1890
Issue
Heft 3
Article
Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Aufstand 1612 - 1618
Date
1890-01-01
Page
Seite 323 (sequence 5)
Language
German
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Kracauer: Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Ausstand 1612—1618. ZIZ Reichstag, welchen Mathias als Kaiser abhielt, zahlreich zu beschicken, und die Frankfurter Juden hatten einen großen Theil der Kosten beigesteuert; gerade ihr Ausbleiben konnte vom Kaiser übel ausgelegt werden und ihnen viele Verdrießlichkeiten bereiten. Alles dieses stellten sie dem Rathe in einer Eingabe vor'). Als er nun daraufhin von den Baumeistern erst Einsichtnahme in die Instructionen, welche sie den Abgesandten nach Regensburg mitgeben wollten, verlangte, erhielt er den Bescheid, die Juden würden mit einer speciellen Instruction ihre Vertreter nicht betrauen; nur wenn ein Reichsstand sie mit unbilligen Auflagen, höheren Zöllen u. f. w. beschweren würde, dann sollten ihre Abgeordneten nach bestem Vermögen für sie eintreten?). Der Rath überwies das Gesuch zur Begutachtung der neu ernannten Judencommission. Diese ließ aber dasselbe einstweilen unbeantwortet^), befaßte sich dagegen eifrigst mit ihrer Aufgabe, zumal da Fettmilch und Sauer in diesen Tagen dem Bürgermeister gedroht hatten, selbst die Juden zu verjagen, falls sie nicht binnen kurzem vom Rathe vertrieben würden. Darüber einigte sich nun bald die Commission, daß eine gänzliche Abschaffung derselben auf einmal sich schwerlich durchführen ließe, wohl aber eine theilweise, und zwar „eine Moderation auf Qualitäten des Vermögens". Eine Menge von Fragen kam hierbei zur Sprache: Wie lange und unter welchen Bedingungen sollte den Zurückbleibenden der Aufenthalt in der Stadt bewilligt, in welcher Höhe der Zinsfuß festgesetzt werden? Auf 3"/, nach den Reichsconstitutionen, oder auf 8"/o nach dem Bürgervertrag? Wie sollten ferner die Schuldverhältnisse zwischen den abziehenden Juden und den Bürgern geordnet werden? Sollte endlich die Stadt, indem sie ihre Juden wieder dem Kaiser und dem Reich zurückgab, auf den Kaufschilling völlig Verzicht leisten? *) Schon am 15. Juni konnte die Judencommission dem Rathe ihre Vorschläge überreichen, welche sie in 9 Punkten zusammengefaßt hatte. Diese sind: 1) Die Juden haben spätestens in 8 Tagen ein Verzeichniß ihrer Schulden und ihrer Forderungen der Commission einzureichen bei Verlust aller ihrer Ansprüche und einer Geldstrafe in Höhe des zehnten Theils derselben. Erkennen die Bürger die Schuld an, so sollen ihnen die jüdischen Gläubiger günstige Zahlungsbedingungen stellen, wobei die Zinsen nach den i) low. I. ^ct. 16d. -) 1. c 166; Brgm. 1613 11. VI. s) lova. I. ^.et. 17 und viai-wm kiswrieum 134. ») 1. e. 16 e, 18; Brgm. 15. VI. 1613.

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