Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1890
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Aufstand 1612 - 1618
- Date
- 1890-01-01
- Page
- Seite 320 (sequence 2)
- Language
- German
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320 Kracauer: Die Juden Frankfurts im Fettmilch'fchen Aufstand 1612—1618. benützte aber Fettmilch für seine Zwecke. Der Ausschuß erklärte dem Rath, die Erbitterung des Pöbels gegen die Juden sei derartig, daß ein gewaltsamer Ausbruch zu befürchten sei; „er könne den gemeinen Mann in die Länge nicht aushalten, und wenn von diesem bald etwas Thätliches vorgenommen werden sollte, so erkläre er sich vor Gott und der Welt als hieran ganz unschuldig"'). Er bemerkte zugleich, die Lösung der Judensrage sei daß beste Mittel, die Bürgerschaft wieder mit Vertrauen zur Obrigkeit zu erfüllen. Im Rath gewann nun immermehr die Ansicht die Oberhand, daß man den Juden zuliebe nicht die eigne Existenz aufs Spiel setzen dürfe. Besonders die Achtzehner drangen darauf, dem Ausschuß in seinem Begehren entgegenzukommen. Man müsse jetzt zeigen, wie unbegründet der stets gegen den Rath erhobene Vorwurf sei, daß er die Juden auf alle Weise begünstige. Die Furcht vor des Kaisers Ungnade wußte Weitz als gradezu lächerlich hinzustellen. In den wegwerfendsten Ausdrücken sprach er davon. „Er wolle einen Batzen nehmen und die Bürgerschaft gegen solche Befehle salviren", konnte man oft aus seinem Munde vernehmen Der Rath erklärte sich endlich im Prmcip mit dem strengen Vorgehen gegen die Juden einverstanden und tras Ende April einleitende Schritte nach dieser Richtung. Zunächst forderte er, wie immer in schwierigen Fällen, von einigen Advocaten ein Rechtsgutachten über die vorliegende Frage. Das des Advocaten Chr. Keller war sehr vorsichtig abgefaßt und eigentlich nichtssagend. Es sei der Antrag aus Abschaffung der Juden gestellt worden, wofern der Kaiser damit einverstanden wäre. Er zweifle nicht, daß die Delegirten des Rathes und des Ausschusses die über die Iudenschaft besagenden Privilegien^) und andere Documente zuvor genugjeden Juden betrügen könne — woraus dann Differenzen zwischen beiden entstanden. Seligmann hielt deshalb die Anklage für einen Racheact Pfeilburgers. Dessen Vergangenheit war auch keine makellose. Er war mehrmals ans Frankfurt ausgewiesen und galt für einen leichten Gesellen. Seligmann wollte in der Verteidigungsschrift den Nachweis führen, „in was Terminis er bisher gelebt und gehauset, so daß man ihm hoffentlich keinen Glauben mehr schenken werde". Das Schöffengericht konnte sich von der Schuld der beiden Angeklagten nicht überzeugen nnd ließ sie nach kurzer Hast trotz aller Proteste Fettmilchs, zumal dieser keine Kaution stellen konnte, frei. (S. Klage und ^rtieuli inhuisitionAlss Vincentz Fettmilchs :c. Nntergew. 94 Nr. 10; Brgm. 1613 20. V.)!) 1. e. 11. und 25. V. und Brgun. Bd. 9 Nr. 89. 2) Die Anklageschrift gegen ihn bemerkt dazu: „Dadurch ward auch denen, die auf der rechten Bahn bleiben wollten, das Maul gestopft". 3) Von diesen sprach Weitz den Baumeistern gegenüber ganz verächtlich. Sie seien in seinen Augen so viel Werth, daß er sich den H......damit abwischen wolle.