Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1890
- Issue
- Heft 2
- Article
- Mittheilungen aus Berliner Zeitungen, Zeitschriften und Broschüren (1741 - 1830)
- Date
- 1890-01-01
- Page
- Seite 296 (sequence 8)
- Language
- German
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296 Miscellen. dieselbe, mit Hervorhebung einzelner vorkommender Mißbräuche, mit Hinweis auf einen Aufsatz dess. in den „Wöchentlichen Nachrichten", 11. Jahrg., S. 336 '); das. S. 158—161 u. d. T.: „Tolerante Gesinnung der Regierung", Erwähnung des Circulars über Judeneide 20. Sept. 1783, mit Hinweis aus Mendelssohns Formular; das. S. 486—488: „Ist auch ein Jude unser Nächster?" starker Tadel schmählicher Intoleranz eines chrichstlichen Hausbesitzers gegen einen sterbenden Juden. Bd. VI, S. 167 f.: „Ein Jude, Soldat", im Regiment de Foix, Straßburg 1785. In einer Anmerkung macht B(iester?) aufmerksam, daß in Berlin im Woldekschen Regiment ein Jude 4 bis 5 Jahre Soldat war und den Feldzug von 1778 mitmachte; ebenso einer beim Thünaschen Regiment, der Letztere führte den Namen Dehfeld. Bd. VII, S. 503 bis 510 „Hebräische Buchhandlung der hiesigen jüdischen Freischule", Mittheilung der darüber vorhandenen Aktenstücke des Staatsministers von Münchhausen u. A. Bd. VIII, S. 152—173 Gedickes Aufsatz: „Geschichte des ehemaligen Rathmanns Joseph Steblitzky zu Nicolai in Oberschlesien, nunmehrigen Juden Joseph Abraham", nach den Akten, mit dem k'önigl. Erlaß 12. Dezember 1785, welches Einstellen der Untersuchung und Straflosigkeit befiehlt. U. d.T. „Finstere Begriffe über Rechte der Menschheit" bringt die Verl. Monatsschr. X. Bd., 1787, S. 536—538, eine Correspondenz aus Preußen, um zu zeigen, „welche Begriffe über die Menschenrechte eines Juden mancher katholische gemeine Mann hegt". Ein Pächter, unterstützt von einem Müllergesellen, t'ödten einen Juden, der mit dem Pächter lange in Geschäftsverbindung gestanden und oft bei ihm übernachtet hatte. Sie läugnen auch die That nicht, „wundern sich blos, daß man über den Tod eines Juden soviel Wesens machen". Namentlich der eine Thäter rühmt sich seiner Frömmigkeit, seines Gebets am Morgen der That und hofft „die Behörde werde keine Weitläufigkeiten machen". Die Behörde machte wirklich kurzen Proceß, nur nicht im Sinne der Mörder, und verurtheilte beide zum Tode. — Das Urtheil wurde, nachdem es der König bestätigt, April 1787 vollzogen. Aus den späteren Jahrgängen der Monatsschrift, in welchen Bendavid und Sal. Maimon als sehr eifrige Mitarbeiter erscheinen, notire ich nur Einiges: Bd. XXV, 1795, S/529-535: „Jüdische Intoleranz in Frankfurt am Main": Auftreten des orthodoxen Theils der dortigen ') In einer kurzen Besprechung des ersten Theils von Dohm's Buch; das. S. 339—343 eine im Allgemeinen zustimmende Beurtheilung des 2. Theils.