Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1890
- Issue
- Heft 2
- Article
- Mittheilungen aus einem mittelalterlichen Formelbuche
- Date
- 1890-01-01
- Page
- Seite 276 (sequence 2)
- Language
- German
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276 Miscellen. Zu denjenigen letzterer Art gehört ein bis jetzt wissenschaftlich noch nicht durchforschtes Formelbuch der Breslauer Königlichen und Universitätsbibliothek, welches, wie eine Bemerkung auf dem ersten Blatt erweist, früher in der bischöflichen Kanzlei zu Breslau benutzt worden war. Dasselbe ist aus einer ganzen Reihe einzelner Theile zusammengesetzt, deren Charakterisirung im Einzelnen hier zu weit führen würde. Der älteste Bestandteil ist ein Stück des schon anderweitig veröffentlichten Baumgartenberger Formelbuches (hrsg. von Bärwald), allerdings mit einigen Abweichungen, da einzelne Urkunden in der vorliegenden Handschrift fehlen, andere wieder nur in ihr gefunden werden. Die Urkunden stammen zumeist aus dem Ende des XIII. und Anfang des XIV. Jahrhunderts. Einen zweiten jüngeren Bestandteil bilden Auszüge aus einem Formelbuche der Kaiserkanzlei mit Urkunden aus der Zeit Kaisers Karl IV. und Königs Wenzel. Andere Theile stammen aus der ersten Hälfte des XV. Jahrhunderts, besonders Stücke eines Formelbuches aus der Liegnitzer Kanzlei. In diesem Sammelbande, und zwar über alle Theile desselben verstreut, finden sich 8 Stücke betr. die Juden, und sollen im Folgenden veröffentlicht werden. Von einem vollständigen Abdruck aller Stücke wurde Abstand genommen, da sie dem wissenschaftlichen Werthe nach sehr ungleich sind. I. Dem ältesten Bestandteile, also dem Baumgartenberger Formelbuch, gehört eine Urkunde an, durch welche ein ^römischer^ König einer Stadt verbietet, ihre Juden zu Eidesleistungen in ungewöhnlicher Form zu zwingen. Unbekannt bleibt, welcher König die Urkunde ausgestellt, ebenso an welche Stadt sie gerichtet ist. Als Zeit kann man wegen des Zusammenhanges, in welchem die Urkunde steht, etwa das Jahr 1300 annehmen. Die nächstvorhergehende Urkunde stammt vom Jahre 1295, die nächste datirbare von 1307. Wegen des hohen Alters folgt der Text der Urkunde hier vollständig: I^ieet omnes Okristiane üäei xrokesZores teneamur ex oküeü rwstri äedito ZpeeLaliorl pro eeteris aAeeoLone xroselM et kavore, tarnen, Huia Aentein ^uÄaieaiQ od kumanltatew, yne sxeratur, yuoä äedeant suiim errorem eonAnoseere, inter se sustinet religio Okristlana, ixsam a nostro xreteeeione liderali ae rexali von xessumus äimittere xereKrwaiQ: iäeireo N0S ex HuaÄam xietate Ivnata nostrls xreeoräüs «suäeorum xaeem et tranyuillitatem omnimoäam aSeetavtes vodis universis et sinKulis äamus koe eäieto re^w ürraiter xreeextum xrevise voleutes, ^uäevZ inter vos